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ATEX #002 Anforderungen an die Technische Dokumentation

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Nachdem wir uns in der letzten Folge mit der ATEX-Richtlinie und der Kennzeichnung von Produkten in explosionsgefährdeten Umgebungen beschäftigt haben, möchte ich in dieser Folge auf die Anforderungen an die Technische Dokumentation eingehen.

Welche Besonderheiten gelten in Richtung Risikobeurteilung und welche Hinweise müssen in der Betriebsanleitung eines Produktes für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen stehen?

Welche Angaben sind in der Konformitätserklärung eines Produktes nach der ATEX-Richtlinie anzugeben?

Forderungen der ATEX-Richtlinie hinsichtlich der Risikobeurteilung

Die Anforderungen der ATEX-Richtlinie fordern ähnlich wie die Maschinenrichtlinie eine Bewertung bzw. Analyse aller möglichen Risiken an dem Produkt. Daher muss der Hersteller eine Risikobeurteilung für sein Produkt erstellen, welches in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommt.

Jedes Gerät oder Vorrichtung, welche in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen, sind einem umfassenden Gefahrenbewertungsprozess zu unterziehen. In einer systematischen Vorgehensweise untersucht man alle Teile und alle Phasen des Gebrauchs dieses Produktes nach allen bekannten und vernünftigerweise vorhersehbaren Gefahren.

Der Hersteller muss beispielsweise ein Dokument zur Zündgefahrenbewertung erstellen, welches die möglichen Gefahren hinsichtlich Zündquellen bewertet. Mit dem Dokument sollen Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse erkannt werden und mögliche Zündquellen verhindert werden. Das abgeschätzte Risiko ist dann mittels konstruktiven und konzeptionellen Maßnahmen zu mindern. Weiterhin sind (falls konstruktive Lösungen nicht möglich sind) entsprechende geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und/oder Benutzerinformationen festzulegen.

Um alle möglichen Gefahren in EX-Bereichen zu berücksichtigen, unterstützen entsprechende Normen den Hersteller im Risikobeurteilungsprozess. Was im Maschinenbau die DIN EN ISO 12100 eine Typ-A Norm für die Entwicklung von sicheren Maschinen ist, so ist in Hinsicht auf die ATEX-Richtlinie die Norm DIN EN 1127 als Typ-A-Norm zu erwähnen. Diese Norm mit dem Titel „Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz – Teil 1: Grundlagen und Methodik“ beschreibt die grundlegenden Konzepte und die Methodik des Explosionsschutzes.

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Forderungen der ATEX-Richtlinie hinsichtlich der Betriebsanleitung

Betriebsanleitungen nach der ATEX-Richtlinie unterscheiden sich nur in geringen Maße von Betriebsanleitungen nach anderen Richtlinien.

Die ATEX-Richtlinie verzeichnet einige allgemeine Anforderungen an die Betriebsanleitung. So muss die Betriebsanleitung je nach Verwenderland in einer Sprache zur Verfügung gestellt werden, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann.

Weiterhin muss die Betriebsanleitung Angaben zur sicheren Montage und Demontage, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung, Instandhaltung sowie zum sicheren Rüsten des Produktes enthalten.

Dazu gehören unter anderem Informationen hinsichtlich der Reihenfolge beim Zusammenbau oder Hinweise zum Montageort (bspw. wie hoch müssen die Abstände zu Wänden mindestens betragen).

Ebenfalls sind Angaben zur sicheren Inbetriebnahme des Produktes bezüglich der Zündschutzart wie bspw. Eigensicherheit, Überdruckkapselung oder Zündquellenüberwachung in der Betriebsanleitung anzugeben.

Auch müssen erforderliche Angaben zur Einarbeitung in dem Umgang mit dem Produkt in der Betriebsanleitung vorhanden sein.

Weiterhin sind Hinweise zur sicheren Verwendung anzugeben wie bspw. das elektrostatische Aufladungen zu vermeiden sind.

Informationen, die zu einer sicheren Instandhaltung nötig sind, sind ebenfalls anzugeben. Das können Angaben zur Ölstandskontrolle, Sichtprüfungen oder sonstige Hinweise hinsichtlich des Explosionsschutzes sein.

Die Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen sowie alle Kennzeichnungen müssen im Allgemeinen klar, verständlich und deutlich sein.

Separate sicherheitsrelevante Informationen zu den EX-Bereichen

Für Produkte in EX-Bereichen müssen unter Umständen zusätzliche Angaben in der Betriebsanleitung vorkommen. Solche Hinweise sollten in einem eigenen Kapitel ausgeführt sein. Im laufenden Text der Anleitung können diese Hinweise untergehen und vom Benutzer nicht beachtet werden.

Dazu gehören Bedingungen für die Verwendung des Produktes in den EX-Bereichen und auch Hinweise auf eine mögliche sachwidrige Verwendung, die erfahrungsgemäß auftreten könnte.

Oder die wesentlichen Merkmale von Spezialwerkzeugen, die nur mit dem Produkt in der explosionsgefährdeten Umgebung verwendet werden dürfen.

Die eingangs erwähnte DIN EN 1127 ist hierbei auch zu beachten. Diese fordert Anweisungen zum Erkennen von Fehlern und zum Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um diese zu beheben. Auch Angaben zu möglichen Risiken sind zu machen, die Maßnahmen erfordern.

Auch über die Einsatzmöglichkeiten und die Eignung des Produktes für Gase, Stäube usw. sollte die Anleitung entsprechende Angaben enthalten. Das können Angaben zur Gerätegruppe und –Kategorie sein, aber auch weitere Merkmale wie die Zoneneinteilung und die jeweilige Temperaturklasse.

Verpflichtung des Herstellers

Der Hersteller hat letztendlich die Verpflichtung den Betreiber des Produktes auf die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes und mögliche bestehenden Restrisiken hinzuweisen sowie darüber zu informieren welche Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb zu treffen sind.

Die Informationen, die dem Benutzer zur Verfügung gestellt werden müssen, hängen natürlich auch von seinen Kenntnissen ab. Die Zielgruppenanalyse spielt hierbei also auch eine Rolle. Entsprechend des Vorwissens des Fachpersonals kann der Hersteller die Benutzer über Zündschutzarten, Vorschriften und Verordnungen im Umgang mit dem Produkt informieren.

Alle für den Benutzer benötigten Informationen fasst der Hersteller dann in seiner Betriebsanleitung zusammen. Als Hilfsmittel für die Erstellung der Betriebsanleitung können hierbei sowohl die DIN EN 82079-1 und möglicherweise auch die DIN EN ISO 20607 verwendet werden. Was Sie alles beim Betriebsanleitung erstellen nach diesen Normen beachten müssen, haben wir in den Folgen der Reihe „Betriebsanleitung erstellen“ bereits ausführlich behandelt.

Verpflichtung des Betreibers

Aus der Betriebsanleitung muss der Betreiber dann entsprechende Betriebsanweisungen erstellen, um die Angestellten im Umgang mit dem Produkt entsprechend zu schulen. Die arbeitsplatzspezifischen Gefahren sind darin zu beschreiben und weisen auf einzuhaltende Schutzmaßnahmen hin.

Der Betreiber muss alle möglichen Brand- und Explosionsgefährdungen am Arbeitsplatz mit einer Gefährdungsbeurteilung bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten.

So müssen für Notfälle und im Falle eines Brandes auch entsprechende Maßnahmen gekennzeichnet sein. Beispielsweise die Kennzeichnung welche Türen nicht geöffnet werden dürfen, da sich dahinter eine explosionsfähige Atmosphäre befinden kann. Oder die Angabe welche Löschmittel im Falle eine Brandes einzusetzen sind. Alle solche Dinge, die den Explosionsschutz betreffen, sind in einem entsprechenden Explosionsschutzdokument festzuhalten. Dieses Dokument enthält die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung eines Produktes, welches in einer explosionsfähigen Umgebung zum Einsatz kommt.

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Angaben in der Konformitätserklärung nach der ATEX-Richtlinie

Die ATEX-Richtlinie fordert die Beigabe einer EU-Konformitätserklärung für Produkte, die in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen.

Die Konformitätserklärung nach der ATEX-Richtlinie muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Die Kennzeichnung der Erklärung selbst als EU-Konformitätserklärung
  • Das Produkt mit Angabe von Modell, Typ, Serien- oder Chargennummer
  • Angaben zum Hersteller und ggf. seines Bevollmächtigten
  • Der Gegenstand der Erklärung (wie die Bezeichnung des Produktes und evtl. zur Identifizierung des Produktes nötige Bilder)
  • Ein Passus, der besagt dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt.
  • Ein weiterer Passus, der aussagt, dass das Produkt der Erklärung die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt
  • Die Angabe der harmonisierten Normen oder der anderen technischen Spezifikationen auf die die Konformitätserklärung beruht
  • die Angabe der notifizierten Stelle und welche Maßnahmen und Bescheinigung von ihr erstellt wurden
  • Name und Funktion des Unterzeichners der Konformitätserklärung

Mit der Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller für seine Produkte, welche in explosionsgefährdeten Bereiche zum Einsatz kommen, dass alle Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aus der Richtlinie eingehalten sind.

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