Wussten Sie schon, dass das "Sicherheitskapitel" in der Maschinenrichtlinie nicht gefordert ist? Natürlich müssen Sicherheitshinweise…
Inhalt von Kurzanleitungen
Wussten Sie schon, was in Kurzanleitungen enthalten sein muss?
Was klar ist, ist, dass sie nie Ersatz sind, sondern immer neben der eigentlichen Betriebsanleitung auftreten. Die EN 82079-1 enthält einen Abschnitt der darauf hinweist was auf jeden Fall enthalten sein sollte, nämlich unter „5.5.5 Sicherheitsbezogene Informationen in Kurzanleitungen“: Kurzanleitungen müssen alle entscheidenden sicherheitsbezogenen Informationen, die für die beschriebenen Arbeitsvorgänge erforderlich sind, enthalten. Sie müssen Nutzer darauf hinweisen, warum und wann sie die zusätzlichen sicherheitsbezogenen Informationen in der Gebrauchsanleitung lesen müssen.
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