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Maschinenrichtlinie – Wo befinden sich die Vorgaben zu handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen?

Im Kapitel 2.2 des Anhang I der Maschinenrichtlinie finden sich die Vorgaben zu handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen. Darin stehen wichtige allgemeine Anforderungen, wie das die Maschinen eine ausreichend große Auflagefläche und angemessen dimensionierte Griffe und Halterungen verfügt. Auch Vorgaben zur Betriebsanleitung finden sich dort, beispielsweise welche Angaben bezüglich Vibration von handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen anzugeben sind.

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