Es ist für den Hersteller einer Maschine nicht möglich seine Haftung auf die Technische Übersetzung seiner Betriebsanleitung auszuschließen. Der Hersteller muss die Übersetzung seiner Anleitung auf Fehler überprüfen. Tut er das nicht und es verletzten sich Personen aufgrund einer fehlerhaften Anleitung, haftet der Hersteller für den Schaden. Ist die Anleitung mangelhaft, unvollständig oder unleserlich, gilt das Produkt im juristischen Sinne als Sachmangel. Dies gilt auch für eine mangelhafte Technische Übersetzung der Betriebsanleitung. Die Verständlichkeit einer jeden Betriebsanleitung für Maschine ist zudem eine elementare Anforderung aus der Maschinenrichtlinie, welche die Hersteller einhalten müssen.
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