Falls eine alte deutsche Maschine ins Ausland gehen soll, ist eine Technische Übersetzung für die Betriebsanleitung anzufertigen. Auch für alte Maschinen gilt die Produktsicherheitsrichtlinie. Diese ist im deutschen Recht auch als Produktsicherheitsgesetz bekannt. Die europäische Richtlinie fordert für die Sicherheit von Produkten eine Anleitung in der jeweiligen Amtssprache des Bestimmungslandes. Daher wäre ein Verkauf von einer Altmaschinen nach Frankreich nur mit einer Betriebsanleitung in der französischen Landessprache möglich.
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