Ja, eine mögliche Manipulation an Schutzeinrichtungen kann Auswirkungen auf die Konformitätsbewertung für die CE-Kennzeichnung haben. Laut der Maschinenrichtlinie muss die Konstruktion der Schutzeinrichtungen so erfolgen, dass ein Umgehen der Schutzeinrichtung durch Hilfsmittel nicht möglich ist. Ist zum Beispiel durch die Konstruktion die erforderliche Sicht auf den Produktionsprozess durch eine Schutztüre versperrt, ist mit einem Umgehen der Schutzeinrichtung zu rechnen. Diese vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine hätte der Konstrukteur bei der Gestaltung der Maschine berücksichtigen müssen. Die Maschine ist im Sinne der Konformitätsbewertung nicht sicher und trägt deswegen die CE-Kennzeichnung zu Unrecht. Der Hersteller muss in solch einem Fall mit Verkaufsverboten für seine Maschine und je nach Sicherheitsrisiko mit hohen Bußgeldern rechnen. Im Falle von Unfällen mit Personenschäden ist auch noch mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Hersteller zu rechnen.
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