Eine Maschine, welche bereits eine CE-Kennzeichnung trägt, darf man natürlich im Nachhinein umbauen. Es kann, je nach Umfang des Umbaus, natürlich dazu führen, dass die Maschine erneut das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen muss. Dies hängt davon ab, ob die Veränderung der Maschine zu einer Verschlechterung der Sicherheit der Maschine führt. Der Hersteller muss die Maschine im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung neu bewerten. Ergeben sich keine Änderungen in der Sicherheit, ändert sich auch nichts an der CE-Kennzeichnung.
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