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RB #001 Grundlagen der Risikobeurteilung
Risikobeurteilung? Da haben wir mal was vor Jahren gemacht
Hallo und herzlich willkommen zu dem ersten Podcast der Reihe Risikobeurteilung erstellen. Mein Name ist Florian Seckinger und ich arbeite bei der GFT Akademie in der Technischen Dokumentation.
Diese Reihe befasst sich mit den Grundlagen über die Risikobeurteilung im Maschinen- und Anlagenbau. Weiterhin zeigt diese Reihe auf, welche Schritte eine Risikobeurteilung erstellen umfasst und was diese einzelnen Schritte beinhalten. Ebenfalls beleuchtet diese Podcastreihe die wichtigsten Normen und gibt wissenswerte Informationen rund um die Risikobeurteilung erstellen preis.
In dieser ersten Folge gehe ich zuerst auf die wichtigsten Grundlagen der Risikobeurteilung erstellen ein bevor wir in den späteren Folgen tiefer in die Materie eintauchen.
Zuerst liefere ich euch einen kleinen Themenüberblick für diese Folge. Ich möchte euch heute erläutern,
- welche rechtlichen Aspekte hinter der Risikobeurteilung erstellen stecken und warum eine durchgeführt werden muss.
- Weiterhin wann sinnvollerweise mit der Risikobeurteilung erstellen gestartet werden soll
- Zudem welche Personen sich im Unternehmen mit der Erstellung einer Risikobeurteilung beschäftigen müssen und
- Zum Schluss gehe ich noch kurz auf die Unterschiede zwischen einer Risikobeurteilung und einer Gefährdungsbeurteilung ein
- Kommen wir nun zu den rechtlichen Aspekte und warum eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss
Es ist so, dass mehrere EU-Richtlinien im Rahmen der CE-Kennzeichnung die Erstellung einer Risikobeurteilung fordern.
Dies soll sicherstellen, dass im gesamten europäischen Markt nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Häufig wird nämlich in der Konstruktion oder der Produktion aufgrund Zeit- und Spardruck an der Sicherheit des Produktes gespart. Mangelnde Herstell- und Montageverfahren führen zu fehlerhafte Produkte, die eine Gefahr für den Anwender darstellen.
Um fehlerhafte Produkte zu vermeiden, wird deswegen die Erstellung einer Risikobeurteilung gefordert. Für den Maschinenbau wird diese Forderung in Form der europäischen Maschinenrichtlinie umgesetzt. In dieser steht:
„Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
Somit hat jeder Hersteller die Verpflichtung eine Risikobeurteilung für seine Maschine anzufertigen. Aber auch abseits vom Maschinenbau ist es sinnvoll für Produkte eine Risikobeurteilung durchzuführen.
Denn unser nationales Recht fordert, dass auf dem Markt nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies wird in Form des Produktsicherheitsgesetzes umgesetzt. Das fordert für die Bereitstellung von Produkten am Markt, dass diese nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Sicherheit und Gesundheit von Personen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet sind.
Ob die Sicherheit und Gesundheit von Personen durch das Produkt nicht gefährdet sind, ist hierbei mittels einer Risikobeurteilung zu prüfen.
Der Hersteller hat durch die gesetzlichen Regelungen eine Nachweispflicht für die Risikobeurteilung. Er muss alle Schritte der Risikobeurteilung in den technischen Unterlagen dokumentieren. Dies ist aus haftungsrechtlicher Sicht auch geboten, um die Sicherheit des Produktes nachzuweisen.
Weiterhin werden die technischen Unterlagen für die Ausstellung der Konformitätserklärung benötigt, die im Rahmen der CE-Kennzeichnung durchgeführt werden muss. Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, welches Verfahren der Hersteller zur Risikobeurteilung angewendet hat.
Ebenfalls zu dokumentieren sind die ermittelten Gefährdungen, die eingeleiteten Schutzmaßnahmen und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, welche durch die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Sie als Zuhörer werden sich jetzt möglicherweise fragen, warum man die Risikobeurteilung so genau dokumentieren muss.
Wir als Dienstleister in der Technischen Dokumentation haben schon öfters Aussagen zu hören bekommen wie
„Das liest doch eh keiner, die Mühe kann ich mir auch gleich sparen.“
Oder
„Ich konstruiere lieber die nächste Maschine, als dass ich meine Arbeitszeit für die Dokumentation verschwende.“
Eine gut dokumentierte Risikobeurteilung entlastet aber das Unternehmen und einzelne Mitarbeiter bei möglichen Haftungsansprüchen.
Führt man nämlich keine Risikobeurteilung durch, wird diese nur mangelhaft durchgeführt oder wird diese nicht dokumentiert, kann dies zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.
Da eine dokumentierte Risikobeurteilung ein Teil der technischen Unterlagen sind, die in den EU-Richtlinien gefordert sind, führt das Fehlen einer RB oder eine mangelhafte durchgeführte RB zu einem höheren Haftungsrisiko.
Kommt es zu einem Unfall mit Sachschäden durch das Produkt, können die Behörden Bußgelder verhängen, eine Überarbeitung bzw. Rückruf des Produktes fordern oder sogar Vertriebsverbote aussprechen.
Im Falle von Personenschäden haftet der Hersteller für dessen Folgen, also beispielsweise für dessen Heilbehandlung, seine Rehabilitation oder dessen Rente, wenn er durch den Unfall nicht mehr arbeitsfähig ist. Ebenfalls muss sogar mit einem Schmerzensgeld gerechnet werden.
Ein Beispiel für die schuldhafte Haftung zeigt sich im Falle eines Unfalles mit einem Aktenvernichter. Dabei verlor ein 2 jähriges Kind 3 Finger der linken Hand. Der Hersteller ist schadensersatzpflichtig, weil er versäumt hat, vor der erheblichen Gefahr des Produktes in seiner Bedienungsanleitung oder auf dem Gerät selbst zu warnen. Der Hersteller hat gegen seine Instruktionspflicht verstoßen und wurde zur Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes verurteilt.
Wird aufgrund einer mangelnden oder fehlenden Risikobeurteilung sogar jemand getötet, ermittelt zudem die zuständige Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen. Ergeben sich Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten der Mitarbeiter, beispielsweise eine Nachlässigkeit bei der sicherheitsbezogenen Konstruktion, sind sogar Freiheitsstrafen für einzelne Mitarbeiter des Herstellers möglich.
- Gehen wir nun der Frage nach, wann es denn sinnvoll ist, mit der Risikobeurteilung zu starten.
Wenn das Produkt oder Teile davon bereits gefertigt werden, ist es bereits zu spät mit der Durchführung einer Risikobeurteilung zu beginnen. Die Risikobeurteilung sollte bereits vor der eigentlichen Konstruktion des Produktes starten.
Zu früh sollte diese aber auch nicht beginnen. Fehlen wesentliche funktionelle Aspekte des Produktes oder sind diese noch ungeklärt ist es nicht sinnvoll mit einer Risikobeurteilung zu starten.
Im Verlauf der Konzeptionsphase werden Zweck und Funktionen des Produktes definiert. Ein Pflichtenheft dokumentiert, welche grundlegenden Funktionen für das Produkt vorliegen. Daraus entstehen die Informationen für Technische Daten des Produktes sowie Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung und der möglichen Fehlanwendung.
In dieser Entwicklungsphase ermittelt man dann die Gefährdungen und entscheidet über geeignete Maßnahmen mittels der Risikobeurteilung.
Ein Beispiel hierzu: Ein Konstrukteur muss bereits während der Konstruktion sich überlegen, wie seine Maschine transportiert wird oder wie sich diese umsetzen lässt. Soll die Maschine beispielsweise über einen Kran verladen werden, benötigt man dafür entsprechende Anschlagspunkte für Gurte oder Ketten. Um Risiken bei der Verladung mit dem Kran zu minimieren, muss er zudem Angaben zu Gewicht und maximaler Tragkraft definieren und diese in die Risikobeurteilung übernehmen.
Die Risikobeurteilung ist daher als ein iterativer Prozess anzusehen, der bereits in der Entwicklung und Konstruktion eines Produktes stattfindet. In dieser Phase muss das Produkt auf mögliche Risiken geprüft werden und sichergestellt sein, dass potenzielle Gefahrenquellen hinreichend vermindert wurden, um eine sichere Nutzung des Produktes zu gewährleisten.
- Kommen wir als nächstes nun zu den Personen, die sich mit der Erstellung einer Risikobeurteilung auseinandersetzen.
Zuständig für die Risikobeurteilung sind die Konstrukteure, da die Risikobeurteilung ein Bestandteil der Entwicklungs- und Konstruktionsarbeit ist. Zudem sollten sich am besten gleich zwei Konstrukteure mit der Risikobeurteilung beschäftigen, damit möglichst wenig übersehen wird.
Zudem kann es hilfreich sein, noch Anwender oder Techniker mit in die Erstellung der Risikobeurteilung einzubeziehen, da sie mit der Anwendung des Produktes vertraut sind.
Wichtig ist zudem, dass Personen die Anteil an der Risikobeurteilung haben, über Grundkenntnisse der Sicherheitstechnik verfügen. Mitarbeiter sollten die relevanten EU-Richtlinien für das Produkt und besonders die jeweiligen Anhänge mit den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen kennen.
Im Maschinenbau ist es zudem hilfreich, die DIN EN ISO 12100 – Sicherheit von Maschinen zu kennen. In dieser Norm stehen allgemeine Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung. Die Norm soll Konstrukteure dabei unterstützen sichere Maschinen zu entwerfen und herzustellen.
Ebenso kann es hilfreich sein, sich einen externen Berater zur Seite zu stellen. Dieser kann die geläufigen Methoden erläutern und einige Gefahrenanalysen moderieren, bis Sie selbst das erforderliche Knowhow aufgebaut haben.
Bei Bedarf beraten wir Sie hierzu natürlich gerne ausführlicher. Senden Sie uns hierfür einfach eine E-Mail zu oder rufen uns an.
Zum Ende dieser Folge möchte ich noch kurz auf einige Begrifflichkeiten eingehen. Zum einem wird der Begriff Gefahrenanalyse häufig synonym für die Risikobeurteilung angewendet.
In früheren Versionen von Normen und Richtlinien wie die MRL oder die DIN EN ISO 12100 wurde die Risikobeurteilung noch Gefahrenanalyse genannt. In den aktuellen Fassungen der Normen und Richtlinien kommt aus Gründen der Internationalisierung deswegen nur noch der Begriff Risikobeurteilung vor.
Hingegen wird der Begriff Gefährdungsbeurteilung fälschlicherweise mit der Risikobeurteilung gleichgesetzt. Bei der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um die Pflicht eines Arbeitgebers alle Gefährdungen für den Arbeitnehmer zu ermitteln, welche in einem Arbeitsbereich auftreten können.
Die Gefährdungsbeurteilung kann zum betrieblichen Arbeitsschutz zugeordnet werden, da diese den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit sicherstellen soll.
In der nächsten Folge dieser Podcast-Reihe werde ich mich mit den Voraussetzungen für die Risikobeurteilung auseinandersetzen. Dazu gehören die Normenrecherche, die Beschreibung der Zielgruppen und eine Vorstellung von gängigen Methoden zur Risikobeurteilung.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen für das Zuhören bei unserem Podcast zur Risikobeurteilung bedanken.
Ich wünsche Ihnen bis zum nächsten Mal eine gute Zeit…auf ein baldiges Wiederhören
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