Die Instruktionspflicht im Maschinenbau bezieht sich auf alle zur Verfügung gestellten Informationen in der Betriebsanleitung. Das können unter anderem Sicherheits- und Warnhinweise, Handlungsbeschreibungen, Technische Daten usw. sein. Die Anforderungen an die Instruktionspflicht sind deutlich herabgesetzt, wenn die Bedienung der Maschine nur durch Fachpersonal stattfindet. Hinweis- und Warnpflichten hören in aller Regel dort auf, wo die Verwendung des Erzeugnisses, die zum Schaden führen kann, mit dem Produktzweck überhaupt nichts mehr zu tun hat.
FAQs
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