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VDI Seminar „Gesetze, Normen und Vorschriften für die Technische Dokumentation“

Ende Februar fand in Stuttgart ein VDI Seminar zum Thema „Gesetze, Normen und Vorschriften für die Technische Dokumentation“ statt. Die Veranstaltung fand in den Räumlichkeiten des Mercure Hotels in Stuttgart statt. An diesem Seminar nahm auch ein neuer Technischer Redakteur der GFT AKADEMIE GmbH zum Zweck der Weiterbildung teil.

Das Seminar fand unter den rechtlichen Aspekten der Technischen Dokumentation statt. Inhalt der Veranstaltung umfassten die rechtlichen Anforderungen durch europäische Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie und nationale Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz. Auch erläuterte der Seminarleiter anschaulich, wie eine europäische Richtlinie aufgebaut ist und wie nationale Normengremien die Inhalte der Richtlinien in harmonisierte Normen umsetzen.

Der Seminarleiter ging auf die rechtlichen Feinheiten ein, auf die ein Hersteller von Maschinen beim Inverkehrbringen von Produkten achten muss. Wann ist eine Einbauerklärung notwendig? Was ist der Unterschied zwischen Betriebs– und Gebrauchsanleitung? Diese und andere wichtige Fragen bezüglich der Produkthaftung in Verbindung mit Produktkennzeichnungspflichten wie der CE-Kennzeichnung klärten sich im Verlauf des Seminars auf.

Der Seminarleiter zeigte hierzu auf, wie ein an sich sicheres Produkt aufgrund einer falschen Darbietungsform einen Produkthaftungsfall auslösen kann. In einem Beispiel erläuterte der Seminarleiter, das ein Produkt welches mit einer Schutzausrüstung betrieben werden muss, aber in der Werbung ohne diese Schutzausrüstung präsentiert wird, dem Benutzer des Produktes eine falsche Eigenschaft suggeriert.

Weitere Inhalte des Seminars befassten sich mit dem Aufbau und dem prinzipiellen Ablauf der Risikobeurteilung eines Produktes. Welche Gefährdungsereignisse gibt es nach der DIN EN 12100? Welche Arbeitsschritte sind zur Risikobeurteilung notwendig? Wie stuft man die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses ein? Schrittweise legte der Seminarleiter den Teilnehmer die Risikobeurteilung anhand einer Methode beispielsweise dar und klärte offene Fragen.

Auf die Betriebsanleitung ging der Seminarleiter ebenfalls ein. Welche Formulierungen gehören in eine Betriebsanleitung und welche sind unsinnig? Welche Inhalte aus den Anforderungen aus Richtlinien und den Ergebnissen der Risikobeurteilungen müssen in der Betriebsanleitung abgebildet sein? Was sagen harmonisierte Normen über die in der Betriebsanleitung anzugebenden „Benutzerinformationen“ aus? Welche Warnhinweise benötigt man aus dem Konstruktionsprozess in der Betriebsanleitung? Auch zu diesen Fragen erhielten die Seminarteilnehmer genügend Informationen. So legte beispielsweise der Seminarleiter dar, dass Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung stehen müssen zu Fehlanwendungen, die erfahrungsgemäß in der Benutzung einer Maschine auftreten können.

Die in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheits– und Warnhinweise vor Gefahren war ebenfalls ein Teil der Veranstaltung. Wie der formelle und strukturelle Aufbau von solchen Hinweisen auszusehen hat, klärte sich im Verlauf des Seminars auf. Wie müssen Warnsymbole aussehen? Welche Signalwörter sind wann einzusetzen? Wie bindet man Warnhinweise in die Betriebsanleitung ein? Zum Ende des Seminars konnten die Teilnehmer diese Fragen besser beantworten.

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