Das Verfahren der CE-Kennzeichnung ist komplex und aufwendig. Zuerst muss der Hersteller feststellen, ob das Produkt unter eines der Richtlinien fällt, die eine CE-Kennzeichnung fordern. Anschließend recherchiert der Hersteller Normen, die das Produkt betreffen. Im Maschinenbau gilt die aktuelle Fassung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), welche eine CE-Kennzeichnung zwingend fordert.
Auch gilt es zu prüfen, ob für das Konformitätsbewertungsverfahren eine „benannte Stelle“ hinzugezogen werden muss. Die Maschinenrichtlinie legt fest, bei welche Maschinen das Konformitätsnachweisverfahren durch den Hersteller selbst erfolgen kann oder ob hierfür eine von den EU-Behörden „benannte Stelle“ einzuschalten ist.
Sind Richtlinien und Normen bekannt, findet darauf aufbauend eine Risikobeurteilung statt. Diese bewertet mögliche Risiken mit dem Produkt und stellt Lösungsvorschläge parat. Der Hersteller kann dann entsprechende Sicherheitskonzepte aus der Risikobeurteilung für die Maschine entwickeln.
Darauf aufbauend erstellt der Hersteller die Technische Dokumentation für die Maschine. Diese beinhaltet auch die Konformitätserklärung, in dem der Hersteller bescheinigt, dass seine Maschine alle Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie einhält. Erst anschließend ist der Hersteller berechtigt das gesetzlich festgelegte CE-Kennzeichen an seiner Maschine anzubringen.