Für bestimmte handgeführte Maschinen muss man für die Verwendung des Werkzeuges bestimmte Schutzmaßnahmen treffen. Die Verwendung von einer persönlichen Schutzausrüstung ist für die Benutzung von bestimmten handgeführte Maschinen vorgeschrieben. Das kann ein Gehörschutz beim Sägen, Fräsen, Hobeln oder Schleifen sein. Bei Arbeiten die man über dem Kopf ausführt, beispielsweise mit Winkel- oder Trennschleifer, muss man einen Augenschutz tragen. Weitere Schutzmaßnahmen wie eine Atemschutzmaske können je nach Tätigkeit ebenfalls Pflicht sein.
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