Die Maschinenrichtlinie besagt über auswechselbare Ausrüstungen im Maschinenbau folgendes:
- Auswechselbare Ausrüstungen sind Ausrüstungen, die dafür konstruiert und gebaut sind, dass sie mit Maschinen zusammenbaubar sind. Der Einbau soll möglich sein, nachdem die Grundmaschine in Betrieb geht.
- Ausrüstung, die vom Hersteller mit einer Maschine zusammengebaut ist, wenn die Maschine in Verkehr geht, und die nicht dafür vorgesehen ist, dass ein Austausch durch den Benutzer erfolgt, gilt nicht als auswechselbare Ausrüstung, sondern als Teil der Maschine.