Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt im Maschinenbau die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die aktuelle Form der europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU ist ab dem 20. April 2016 in nationales Recht in Deutschland umgewandelt. Vorallem die Hersteller von Aufzugsanlagen und andere an der Lieferkette Beteiligte nimmt die neue Verordnung dadurch in die Pflicht. Kernpunkte in dieser neuen Fassung für den Maschinenbau sind dementsprechend die Technische Dokumentation, Produktkennzeichnung und Regeln für die Kommunikation möglicher Sicherheitsrisiken.
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