Der Hersteller unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht. Er muss vorliegende Gesetze, Verordnungen usw. beachten und einhalten. Der Hersteller ist durch den rechtlichen Rahmen in der Verantwortung erforderliche Maßnahmen zu treffen, die möglichen Schaden von den Verbrauchern abwehrt. Im Maschinenbau konkretisiert diese Verkehrssicherungspflicht das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenrichtlinie. Der Hersteller darf sich nicht nur darauf beschränken die Empfehlungen technischer Normen bedenkenlos umzusetzen. Er muss den Stand der Wissenschaft und Technik mit in seine Maßnahmen einbeziehen.
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