Da ein mit Warnhinweisen überlaufenes Sicherheitskapitel zu sehr ablenkt, sollte man nur vor den nötigsten Dingen in der Betriebsanleitung warnen. Offensichtliche Gefahren (Bsp. Ein Messer ist scharf) bedürfen keine Warnhinweise. Vor unerwarteten oder unsichtbaren Gefahren muss man warnen. So ist bspw. vor der Gefahr eines Klebstoffes zu warnen, der bei Berührung mit der menschlichen Haut so stark klebt, dass er nur noch operativ entfernbar ist.
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