Laut Maschinenrichtlinie ist eine unvollständige Maschine eine „Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet“. Das heißt für sich genommen erfüllt die unvollständige Maschine keine bestimmte Funktion. Ein Getriebe, ein Greifer oder ein Antriebssystem sind typische Beispiele für unvollständige Maschinen. Eine Maschine bei der beispielsweise der Antrieb fehlt (der für ihr Funktionieren essentiell ist) ist auch eine unvollständige Maschine.
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