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Benötigt eine unvollständige Maschine auch eine Montageanleitung?

Da unvollständige Maschinen unter die Maschinenrichtlinie fallen, gehört eine Montageanleitung auch zwingend zu einer unvollständigen Maschine.

Die Montageanleitung allein als begleitendes Dokument einer unvollständigen Maschine reicht aber nicht aus. Der Hersteller muss dementsprechend vor dem Inverkehrbringen der Maschine eine sogenannte Einbauerklärung und eine Technische Dokumentation erstellen. Diese Dokumentation muss unter anderem folgende Sachen enthalten:

  • Übersichtszeichnungen,
  • Schaltpläne und Steuerpläne
  • Unterlagen zur Risikobeurteilung, insbesondere die zutreffenden Normen
  • Liste der jeweils relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Angaben zu Sicherheitsmaßnahmen und Restrisiken
  • Berichte technischer Prüfungen

Es ist also erforderlich eine ausführliche Betriebsanleitung mit den oben genannten Punkten für eine unvollständige Maschine auszustellen.

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