An gefährlichen handgeführten Geräten sind oft Totmannschalter angebracht. Sobald man den Schalter loslässt, stoppt das Gerät. Um den Betrieb wieder aufzunehmen, ist eine zusätzliche Schalthandlung erforderlich, um den Totmannschalter zu entriegeln. So ist verhindert, dass Geräte wie z.B. Kettensägen versehentlich eingeschaltet werden oder beim Herunterfallen weiterlaufen können.
Weiterhin gibt es bei nicht handgeführten Maschinen auch andere Varianten. Bei denen ist der Totmannschalter erst zwischen zwei „Stufen“ entriegelt. Wenn der Nutzer zu wenig oder zu stark drückt, stoppt die Maschine. So ist verhindert, dass die Maschine weiterläuft, wenn der Nutzer einen Anfall oder ähnliches hat und mit der Hand zum Beispiel verkrampft.