Ein Hersteller im Maschinenbau trägt gegenüber den Verbrauchern eine Konstruktionspflicht. Er ist verpflichtet, seine Produkte so zu konstruieren, dass ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Produkt sicher konstruiert ist. Das Produkt muss den gebotenen Sicherheitsstandards entsprechen. Mögliche Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarer Fehlverwendung des Produktes müssen auf Grund des technischen Designs so weit wie möglich minimiert sein.
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