Der Versand von Produkte in Drittländer, also Länder außerhalb der Europäischen Union, unterliegt aus zollrechtlicher Hinsicht einigen Feinheiten. Die Erstellung einer Ausfuhranmeldung ab einem Sendungswert von 1.000 Euro gehört dazu. Dabei zählt der statistische Wert des Produktes und nicht der Rechnungsbetrag. Diese Ausfuhranmeldung muss seit Juli 2009 im Rahmen des elektronischen Verfahrens ATLAS-Ausfuhr abgegeben werden.
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