Eine juristische Übersetzung ist dann gültig, wenn sie ein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer beglaubigt hat. Durch einen Vermerk am Ende der juristischen Übersetzung bestätigt der Übersetzer, dass er eine korrekte Übersetzung vom Original vorgenommen hat. Die Regelungen für eine juristische Übersetzung sind länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
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