Eine Technische Dokumentation nach der ATEX-Richtlinie muss folgende Mindestangaben erfüllen:
- Angaben zur (sicheren)
- Inbetriebnahme
- Verwendung
- Montage und Demontage
- Wartung und Störungsbeseitigung (Instandhaltung)
- Installation
- Rüsten
- erforderlichenfalls die Markierung von gefährdeten Bereichen vor Druckentlastungseinrichtungen;
- erforderlichenfalls Angaben zur Einarbeitung;
- Angaben, die zweifelsfrei die Entscheidung ermöglichen, ob die Verwendung eines Geräts (entsprechend seiner ausgewiesenen Kategorie) oder eines Schutzsystems in dem vorgesehenen Bereich unter den zu erwartenden Bedingungen gefahrlos möglich ist;
- elektrische Kenngrößen und Drücke, höchste Oberflächentemperaturen sowie andere Grenzwerte;
- erforderlichenfalls besondere Bedingungen für die Verwendung, einschließlich der Hinweise auf sachwidrige Verwendung, die erfahrungsgemäß vorkommen kann;
- erforderlichenfalls die grundlegenden Merkmale der Werkzeuge, die an dem Gerät oder Schutzsystem angebracht werden können.
Auf dem betreffenden Gerät bzw. Schutzsystem und der Betriebsanleitung müssen zudem die folgenden Angaben deutlich und dauerhaft angebracht sein:
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Anschrift des Herstellers,
- CE-Kennzeichnung (siehe Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008),
- Bezeichnung der Serie und des Typs,
- gegebenenfalls die Chargen- oder Seriennummer,
- das Baujahr
- das spezielle Explosionsschutzkennzeichen, gefolgt von dem Kennzeichen, das auf die Gerätegruppe und -kategorie verweist,
- für die Gerätegruppe II der Buchstabe „G“ (für Bereiche, in denen explosionsfähige Gas-, Dampf-, Nebel-, Luft- Gemische vorhanden sind)
- der Buchstabe „D“ (für Bereiche, in denen Staub explosionsfähige Atmosphären bilden kann).
- Zusätzlich und wenn erforderlich müssen auch alle für die Sicherheit bei der Verwendung unabdingbaren Hinweise (Warnhinweise) angebracht werden.