Ein Hersteller von einer Maschine erstellt die Technische Dokumentation. Das geistige Eigentum bzw. die Urheberrechte einer erstellten Betriebsanleitung bleiben beim Ersteller. Die DIN ISO 16016 legt Schutzvermerke fest, die eine missbräuchliche Anwendung von technischen Dokumenten verhindern soll. Mit Schutzvermerken in der Betriebsanleitung wie „Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet.“ macht der Ersteller auf die Existenz eines Urheberrechts für die erstellte Technische Dokumentation aufmerksam.
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