Die Verordnung 2016/425 regelt unter anderem die Angaben in Hinsicht auf die Technische Dokumentation von Schutzausrüstungen. Die Verordnung legt fest, dass in den Technischen Unterlagen für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eine vollständige Beschreibung dieser und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung stattfindet. Weiterhin soll eine Beurteilung von Risiken vorhanden sein, vor denen die PSA schützen soll. Auch müssen Berichte über durchgeführte Prüfungen zur Ermittlung der Schutzklasse vorhanden sein. Die Technische Dokumentation von Schutzausrüstungen muss ebenfalls Fundstellen der harmonisierten Normen enthalten, die bei Entwurf und Herstellung der Schutzausrüstung Anwendung fand.
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