Schutzscheiben an Trennenden Schutzeinrichtungen von Maschinen müssen genügend Rückhaltefähigkeit aufweisen, um das Bedienpersonal vor möglichen Gefahren zu schützen. Im Falle von Werkzeugmaschinen könnten dies im Betrieb herausfliegende Späne, Bruchstücke bei Werkzeugbruch sowie herausspritzende Kühlschmierstoffe sein. Der rückhaltende Teil der Schutzscheibe besteht im optimalen Fall nach dem jetzigen Stand der Technik aus dem Kunststoff Polycarbonat. Bei ausreichender Stärke der Scheibe und einem sachgerechten Einbau im Neuzustand weist dieses Material mehr Rückhaltevermögen auf als andere vergleichbare transparente Materialien.
Ersatzschutzscheiben sind im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Sicherheitsbauteil zu behandeln. Dies bedeutet, dass diese gesondert in Verkehr gebrachte Schutzscheibe unter anderem eine eigene CE Kennzeichnung haben müssen. Ebenso muss eine eigene Betriebsanleitung mit Hinweisen zu den Besonderheiten dieser Schutzscheibe vorliegen.
Zu den Besonderheiten zählen Angaben zu der Häufigkeit visueller Inspektionen und Beschreibung der Schädigungen, die die Schutzscheibe unbrauchbar machen können. Auch zeitliche Empfehlungen des Herstellers für den Austausch der Schutzscheiben müssen vorhanden sein. Zudem die empfohlene Reinigungsmethoden und –mittel sowie Montagehinweise des Maschinenherstellers zum Ein- und Ausbau.