Eine rein rechtliche Grundlage für die Einsicht der Risikobeurteilung durch den Kunden gibt es nicht. Nur Marktaufsichtsbehörden dürfen die Einsicht der technischen Unterlagen verlangen. Die Risikobeurteilung ist ein Bestandteil dieser technischen Unterlagen.
Erfahrungsgemäß nutzt der Kunde daher andere Druckmittel, um die Risikobeurteilung zu bekommen oder einsehen zu dürfen. Am Ende läuft es meist darauf hinaus, wer von den Vertragsparteien das bessere „Argument“ hat. Und da hat der Kunde meist das bessere Argument, nämlich die Auftragsstornierung (bzw. die Drohung, keine neuen Aufträge zu platzieren).
Anders sieht es natürlich aus, falls die Risikobeurteilung Vertragsbestandteil ist. Dann gelten die dort festgelegten Vereinbarungen. Denn auf vertraglicher Basis kann die Herausgabe der Risikobeurteilung vereinbart und dann auch gefordert werden.