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Produktsicherheit – Was für Folgen sind durch das unerlaubte Anbringen eines GS-Zeichens möglich?

Das GS-Zeichen steht bei Verbrauchern auf dem deutschen und internationalen Markt für Produktsicherheit. Ein Hersteller darf aber nicht einfach so ein GS-Zeichen auf seinem Produkt anbringen. Wer dies dennoch macht, muss mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Prüfstellen, welche das GS-Zeichen ausgeben, haben die Möglichkeit den Hersteller des Produktes mit dem fälschlich angebrachten GS-Zeichens abzumahnen. Neben Unterlassungsansprüchen auf dem Klageweg können die Prüfstellen auch die Wettbewerbszentrale einschalten oder den Hersteller dazu auffordern eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch geben die Prüfstellen Informationen zu Fälschungen heraus und schrecken potenzielle Fälscher mit einer Liste „schwarzer Schafe“ ab.

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