In der Schuldfrage im Falle einer Produkthaftung steht zuerst die Geschäftsleitung in der Verantwortung. Diese haben Sorge zu tragen, dass Ihre Produkte keine Schäden verursachen und Personen verletzen können.
Da die Geschäftsleitung nicht alles machen kann, delegiert Sie viele Aufgaben an die nächsten Stellen weiter. Aufgaben und Zuständigkeiten gehen an andere Personen über und sind für Arbeits- und Überwachungsprozesse zuständig. Sind diese Personen nicht Ihren Pflichten nachgekommen bzw. haben fahrlässig gehandelt, können diese Personen auch in die Verantwortung gezogen werden.
Wann nun die Haftungsfrage vom Vorstand zu den nächsten Personen weitergeht, hängt von den Faktoren Zeit und Mittel ab. Mit genügend Zeit und ausreichend Mitteln ist davon auszugehen, dass die übertragenen Aufgaben mit der entsprechenden Sorgfalt durchführbar sind. Kann die Geschäftsleitung nachweisen, dass eine Person ausreichend Zeit und Mittel zur Verfügung hatte, kann die Haftung auf diese Personen übergehen.