Hersteller von Konsumgütern fallen ebenfalls unter eine mögliche Produkthaftung für fehlerhafte Güter. Da Konsumgüter für den privaten Gebrauch gedacht sind, können hier besondere Gefahren auftreten. Dabei unterschieden sich die Konsumgüter in die Kategorien Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Kurzlebige Konsumgüter wie Nahrungsmittel oder Brennstoffe zählen zu den Verbrauchsgütern. Wenn Produkte sich nicht verbrauchen, sondern nur durch wiederholten Gebrauch abnutzen, ist von einem Gebrauchsgut die Rede. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungsgegenstände oder Kleidung.
FAQs