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Maschinenbau – Welche neue Regeln gelten in China für Zollanmeldungen von Maschinen?

Maschinenbau-Unternehmen, welche Ihre Produkte nach China verschicken wollen, müssen auf neue Regeln beim Export achten. Zollbehörden in China verschärften zum 01.06.2018 Ihre Angaben zur Zollanmeldung von Produkten. Damit wollen chinesische Zollbehörden verdächtige Sendungen vor Ihrer tatsächlichen Ankunft in China erkennen. Dies soll möglich sein, weil den Behörden im Vorfeld einer Sendung Daten zur Verfügung stehen.

Eine Voranmeldung für See- und Luftfracht mit zusätzlichen Angaben zum Versender und Empfänger sind erforderlich. Informationen zum Versender sind unter anderem die Telefon- und Faxnummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zu den Angaben, die bezüglich des Empfängers anzugeben sind, fallen die chinesische Steuernummer (Unified Social Credit Code), zudem die Telefon- und Faxnummer sowie die Zoll-Kennnummer (CR-Nummer), welche bisher auch schon angegeben sein musste. Auf die akurate Einhaltung der genauen Zollanmeldung achten chinesische Zölle in Zukunft auch im Maschinenbau mehr.

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