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Marktzugang EU – Welche Dinge muss ein Hersteller einhalten, der eine Maschine innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr bringen möchte?

Wer den Marktzugang in die EU mit seiner Maschine erhalten möchte, muss folgende Dinge einhalten:

  • Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten.
  • Die Festlegungen aus den harmonisierten Normen einhalten, die eine Übereinstimmung des Produktes mit der Maschinenrichtlinie gewährleisten.
  • Andere nicht harmonisierte Normen einhalten, welche ein hohes Schutzniveau der Maschine an die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet.
  • Die notwendige Technische Dokumentation erstellen, inklusive Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und sonstige Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Diagramme, usw. 
  • Die Maschine muss eine CE-Kennzeichnung tragen, welche sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht ist.

Ebenfalls sehr wichtig: Die Übersetzung aller mitgeltenden Unterlagen für den Endanwender der Maschine. Wenn die Maschine beispielsweise nach Spanien geht, dann muss eine Technische Übersetzung der externen Technischen Dokumentation ins Spanische vorliegen. Nur eine englische Betriebsanleitung mitzugeben genügt nicht.

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