Produkte, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, haben gewisse Anforderungen an die Inhalte der Konformitätserklärung. Darunter zählen neben den Angaben zum Produkt und Hersteller auch Zusatzangaben wie Name und Funktion desjenigen, der die Konformitätserklärung unterschreibt.
Ebenfalls zu den Angaben gehören auch Informationen zu den einschlägig harmonisierten Normen oder die Angabe der technischen Spezifikationen in Bezug auf die Konformitätserklärung.
Eine Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels gehört ebenfalls zu den Angaben der Konformitätserklärung zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit. Dabei ist auch eine hinreichend deutliche Farbabbildung ausreichend, wenn dies zur Identifikation ausreichend ist.