Eine Reparatur einer Maschine mit CE-Kennzeichnung führt zu einer Wiederherstellung des Urzustandes des Produkts. Die Gefährdungslage durch das Produkt entspricht nach der Reparatur entsprechend dem Zustand wie es zur Zeit der CE-Kennzeichnung war. Defekte Bauteile tauscht man gegen baugleiche Komponenten aus. Wenn die Funktion der Maschine und seinen elektrischen Eigenschaften unverändert bleibt, besteht keine Pflicht ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
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