Die Datenschutzerklärung für Webseiten, welche am 25.05.2018 in Kraft tritt, bringt einige Neuerungen für viele Unternehmen mit sich. Vor allem müssen Unternehmen mit einer Webseite Ihre Datenschutzerklärung auch online stellen. Die Übersetzung dieser Datenschutzerklärung in weitere Sprachen darf ebenso bedacht werden. Viele Unternehmen fragen sich, wie sie das alles rechtzeitig und haftungssicher bewerkstelligen können. Ein guter Übersetzungsdienstleister kann dies allerdings gut und professionell durchführen.
Eine 3-Punkte Checkliste hilft bei der richtigen Vorbereitung:
- in welchem Datenformat liegt der Text vor (z.B. html, xml, Word …)
- welche Sprachen werden benötigt
- soll nach der DIN ISO 17100 (4-Augenprinzip) übersetzt werden