Ob man Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung weiter betreiben darf, ist mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Dabei kann unter anderem folgender Auszug von Fragen bei der Beantwortung des Sachverhalts helfen:
- Ist ein Typenschild an der Maschine vorhanden?
- Treten beim Bedienen der Maschine nicht akzeptable Risiken für den Benutzer auf?
- Ist das in Gang setzen bzw. das schnelle Stillsetzen der Maschine durch Betätigen einer Befehlseinrichtung möglich?
Dazu zählt beispielsweise ein Not-Halt-Schalter oder der Hauptschalter - Ist der Not-Halt Schalter schnell erreichbar?
- Sind Schutzeinrichtungen vorhanden, die entsprechende Gefährdungen wie herausschleudernde Gegenstände vermeiden bzw. vermindern?
- Hängt eine Betriebsanweisung an der Maschine aus?
- Sind für die Maschine regelmäßige Prüfungen mit Umfang und Fristen festgelegt?
Auch könnten die Berufsgenossenschaften oder die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde als Informationsquelle herhalten, um nähere Informationen zur CE-Kennzeichnung von Altmaschinen zu erhalten.