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RA #006 Wie ein Sicherheitskapitel zu strukturieren ist
Das Sicherheitskapitel nimmt in einer Technischen Dokumentation einen wichtigen Stellenwert ein und ist bereits recht früh am Anfang eines Dokumentes zu finden. Ich befasse mich heute mit den Inhalten, die im Maschinenbau durch die Norm DIN EN ISO 20607 gefordert werden. Ich behandele die einzelnen Punkte und wie diese Anforderungen dann in einem Sicherheitskapitel abgehandelt werden können. Am Ende der Folge gebe ich noch einen Überblick über das fertige Sicherheitskapitel.
Sicherheit in der DIN EN ISO 20607
Das Thema Sicherheit wird von der DIN EN ISO 20607 im Kapitel 5.2.2 behandelt. Dabei zählt die Norm einige wichtige Inhalte auf, die in der Betriebsanleitung vorkommen müssen. Dazu zählen:
- Warnhinweise zu Gefährdungen während der bestimmungsgemäßen Verwendung
- Warnhinweise zu Gefährdungen durch vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
- Beschreibung der Restrisiken, die konstruktiv und durch Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden konnten
- Allgemeine Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Zudem führt die Norm weitere Inhalte auf, die falls erforderlich sind, vorkommen sollen.
- Gefährliche Flüssigkeiten und Emissionen, die für Personen ein Risiko darstellen
- Warnhinweise, wenn der Betrieb der Maschine Auswirkungen auf medizinische Geräte wie Herzschrittmacher haben kann
- Inhalt in Bezug auf die Sicherheit der Benutzergruppe. Besondere Aufmerksamkeit auf schutzbedürftige Benutzergruppen falls erforderlich. Dazu zählen unter anderem Kinder und ältere Menschen, wenn diese mit der Maschine zu tun haben.
- Persönliche Schutzausrüstung, die für bestimmte Aufgaben zu verwenden ist
- Eine Abbildung von der an der Maschine angebrachte Sicherheitssymbole, Sicherheitszeichen und/oder Piktogramme sowie die Position an bzw. auf der Maschine
- Falls erforderlich ein Anleitung, wie diese Zeichen, Symbole und Piktogramme zu erneuern sind
- Angaben und Vorgehensweise zu Notfälle
Warnhinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
Jetzt da wir die Punkte haben, die ein Sicherheitskapitel enthalten muss, gehen wir auf die jeweiligen Inhalte genauer ein. Der Anfang bilden die Warnhinweise zu Gefährdungen während der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung.
Die bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschinenrichtlinie bestimmt in Ihrem Anhang I unter Punkt 1.1.1. Abschnitt h die „bestimmungsgemäße Verwendung“ als die Verwendung einer Maschine entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung. In der Anleitung muss also eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung erfolgen.
Mit einem kleinen Beispiel möchte ich dies veranschaulichen.
Nehmen wir hierzu einen Industrieofen, der zur Härtung von Stahl und Eisen dient.
Der Ofen setzt den Fokus auf die Härtung von genau festgelegten Materialien: nämlich Stahl und Eisen. Damit können wir auch schon unsere bestimmungsgemäße Verwendung festlegen und definieren, dass die Anlage nur zur Härtung dieser Materialien dient. Folgerichtig können wir andere Materialien ausschließen und haben schon einen Teil der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung.
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Warnhinweise zur vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung
In der Maschinenrichtlinie Unter Abschnitt i steht nämlich die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ als die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann. Jede Art einer möglichen Fehlanwendung, die vom Hersteller nicht geplant ist aber durch das menschliche Verhalten vorhersehbar ist, muss in der Betriebsanleitung beschrieben sein.
Nehmen wir doch nochmal unseren Industrieofen als Beispiel. Eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung ist hierbei, dass anderen Materialien als Eisen und Stahl zum Einsatz kommen. Bei einem Ofen zum Härten könnte man ja auch Glas, Keramik oder andere Materialien verwenden?
Bei der Beschreibung von Fehlanwendungen muss man aber noch weiter gedacht werden. Ein Klassiker bei fast allen Maschinen ist der Betrieb der Anlage ohne angebrachte Schutzeinrichtungen. Das Personal möchte sich die Arbeit so leicht wie möglich machen und wichtige trennende Schutzeinrichtungen sind häufig nur störend für den Bediener. Schnell werden diese demontiert, damit der Bediener einfacher seine Arbeit nachgehen kann.
Bei unserem Beispiel mit dem Ofen kann man sich auch gut vorstellen, dass das Bedienpersonal diesen zum Erhitzung von Lebensmitteln missbräuchlich verwendet. Kann ja nicht viel schiefgehen, wenn man mal schnell zur Mittagspause eine Pizza erwärmt oder?
Die Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung kann vor oder ebenfalls im Sicherheitskapitel der Betriebsanleitung abgehandelt werden.
Falls Gefährdungen in diesen beiden Phasen auftreten, müssen Warnhinweise vor diesen Gefährdungen im Sicherheitskapitel aufgeführt werden
Restrisiken
Eine weitere Forderung der DIN EN ISO 20607 ist eine Beschreibung der Restrisiken. Als Restrisiken sind diese Art von Gefährdungen gemeint, die weder konstruktiv noch durch ergänzende Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden können. Die Dokumentation der Maschine muss vor diesen Risiken warnen.
Ein Messer oder Sägeblatt ist beispielsweise immer scharf und somit ein Restrisiko. Im Falle unseres Beispiels mit dem Industrieofen ist natürlich klar, dass dieser hohe Temperaturen erzeugt. Sonst könnten die Materialien nicht gehärtet werden. Somit sind heiße Oberflächen und gefährliche Stellen für den Benutzer durch die Hitze nur schwer zu vermeiden. Die Dokumentation warnt dann vor diesen Bereichen, den möglichen Folgen und gibt entsprechende Handlungshinweise.
Die Restrisiken können beispielsweise mit entsprechenden Sicherheits- oder Warnhinweisen abgehandelt werden. Beispielsweise, dass die Maschine in einem bestimmten Bereich nicht berührt werden darf und der Benutzer im Umgang mit der Maschine vorsichtig agieren muss. Auch, dass eine persönliche Schutzausrüstung im Umgang mit dem Ofen zu tragen ist, kann damit behandelt werden.
Allgemeine Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Der nächste Punkt in der Norm ist die Beschreibung der allgemeinen Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehören zu einem die allgemeinen Gefährdungen, die in allen Lebensphasen der Maschine auftreten. Darunter zählen beispielsweise Angaben zu Anforderungen an den technischen Zustand der Maschine, um einen sicheren Betrieb der Maschine zu gewährleisten.
Angaben können zum Beispiel sein, dass die Maschine grundsätzlich vor dem Einschalten auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden muss. Oder dass es keine eigenmächtigen Umbauten, Manipulationen und Veränderungen an der Maschine vorgenommen werden dürfen.
Weiterhin dient dieser Teil ebenfalls dazu, speziell auftretende Gefahren und Risiken im allgemeinen Betrieb hervorzuheben und entsprechende Lösungen für den Benutzer anzubieten. Hierzu gehören unter anderem elektrischer Strom, Pneumatik aber auch Lärm, Vibration oder Betriebsstoffe wie Fette und Öle. Diese können über alle Lebensphasen hinweg auftreten.
Die Gefährdung durch elektrische Energie kann hierbei durch eine Mischung aus Fließtext, Warnhinweisen und Sicherheitsregeln ausführlich für den Benutzer dargestellt werden. Der Benutzer weiß, warum hier eine Gefährdung vorliegt, was die Folgen der Gefährdung bedeuten könnte und wie man an diese Gefährdung am besten herangeht.
Durch die Kombination der verschiedenen Elemente des Textes wird dem Benutzer verdeutlicht, warum der elektrische Anschluss der Maschine eine Gefährdung darstellt, dass sich mit dem Anschluss nur eine bestimmte Nutzergruppe beschäftigen darf, nämlich die Elektrofachkräfte. Sollten Störungen auftreten, muss die elektrische Energieversorgung auch sofort getrennt werden. Neben dem Warnhinweis, der vor der Gefahr an spannungsführenden Teilen der Maschine warnt, hat der Benutzer für die Durchführung von Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln auch bestimmte Sicherheitsregeln zu beachten. Diese Regeln dienen ebenfalls zum Schutz des Personals und sollten im Sicherheitskapitel als Teil der Vorsichtsmaßnahmen aufgeführt werden. Dass die Maschine vor Durchführung von elektrischen Arbeiten durch die Elektrofachkräfte abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden muss und dass mögliche benachbarte Teile, welche unter Spannung stehen, ebenfalls abgedeckt werden müssen.
Gefahren in den Lebensphasen
Nach den allgemeinen Warnhinweisen folgen in der Regel die Warnhinweise vor Gefahren in den Lebensphasen. Diese Gefährdungen tauchen nur in diesen Lebensphasen auf und werden im Sicherheitskapitel mitbeschrieben.
Es wäre auch möglich, diese Teile an den Anfang eines jeweiligen Kapitels zu setzen, die nur dieses Thema behandelt. Beispielsweise kann man im Kapitel Transport ein einleitendes Unterkapitel erstellen, welche die Gefahren für den Bereich Transport der Maschine behandelt. Dort können dann Warnhinweise vorkommen, die zum Beispiel vor schwebenden Lasten warnt und das sich keine Personen unterhalb dieser aufhalten dürfen.
Diesen Warnhinweis betreffen auch nur die Personen, die sich mit dem Transport der Maschine beschäftigen. Beispielsweise das Speditionspersonal, die dann auch nur die Informationen zum Transport benötigen.
Nach dem alle Gefährdungen in den Lebensphasen abgehandelt wurden, ist dieser Punkt der Norm fast erfüllt. Es fehlen noch die Beschreibungen zu möglichen Vorsichtsmaßnahmen. Das können beispielsweise die genannten Sicherheitsregeln bei bestimmten Gefährdungen wie der elektrischen Energie sein. Dazu gehört aber auch eine Beschreibung aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen an der Maschine, die ja ebenfalls zu den Vorsichtsmaßnahmen zählen.
Sicherheitseinrichtungen
In einem weiteren Kapitel wird für jede verbaute Sicherheits- und Überwachungseinrichtung Ihre Funktion erläutert und an welchem Teil der Maschine diese verbaut ist. Das kann beispielsweise der Not-Halt-Taster sein, der die Anlage sofort stoppt und drucklos schaltet. Genauso der Hauptschalter am Schaltschrank, der die Maschine an bzw. ausschaltet. Aber auch Sicherheitstüren, Zäune und sonstige trennende Schutzeinrichtungen werden in diesem Kapitel beschrieben.
Ebenfalls wird häufig darauf hingewiesen, dass die Maschine nicht ohne voll funktionsfähige Schutzeinrichtungen verwendet werden darf. Dafür bietet sich ein Warnhinweis an, der auf die möglichen Gefahren von fehlenden, demontierten oder defekte Sicherheitseinrichtungen eingeht.
Werden Sicherheitseinrichtungen eigenmächtig demontiert, kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Eine entsprechende Warnung vor dieser Unfallgefahr, die durch demontierte, fehlende oder defekte Sicherheitseinrichtungen entstehen kann, kommt dann in der Anleitung im Sicherheitskapitel vor.
Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass die Schutzeinrichtungen vor dem Betrieb auf Funktion geprüft werden müssen und dass defekte Sicherheitseinrichtungen getauscht werden müssen. Müssen im Zuge von Wartungsarbeiten Schutzeinrichtungen demontiert werden, müssen diese nach Abschluss der Arbeiten wieder angebracht werden. Auch dürfen keine der Sicherheitseinrichtungen verändert werden.
Wurden alle Sicherheitseinrichtungen erläutert, kann man die Beschreibung der Vorsichtsmaßnahmen als erledigt ansehen. Neben den Hauptpunkten führt die DIN EN ISO 20607 weitere Punkte auf.
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Die wichtigsten 6. Punkte zur Prüfung von Betriebsanleitungen in der technischen Dokumentation.
Ergänzende Informationen
Zu den ergänzenden Informationen, die vorkommen müssen falls sie relevant sind, zählen unter anderem Angaben zu Substanzen und Emissionen, die im Betrieb vorkommen können und ein Risiko für Personen darstellen können. Hierzu müssen Angaben im Sicherheitskapitel vorkommen, was für Substanzen und Emissionen vorkommen können und wie man mit diesen sicher umgeht.
Eventuell müssen auch entsprechende Warnhinweise vorkommen, die vor diesen Substanzen und Emissionen warnt. Das gleiche gilt, falls die Benutzung der Maschine Auswirkungen auf elektrisch gesteuerte medizinische Geräte wie Herzschrittmacher haben. Dann muss ebenfalls ein entsprechender Warnhinweis vorliegen. Hier bietet sich das Piktogramm „Keine Personen mit Herzschrittmacher“ aus der Norm ISO 7010 an. Mit diesem genormten Piktogramm an der Maschine wissen Benutzer, dass man sich der Maschine nicht mit einem Herzschrittmacher nähern darf, da dieser sonst in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Sicherheit der Benutzergruppen
Weiterhin legt die Norm ein wichtiges Augenmerk die Sicherheit der Benutzer. Zu den weiteren Punkten, die das Sicherheitskapitel beinhalten soll, gehören Informationen bezüglich der schutzbedürftigen Benutzergruppen. Dazu zählen Kinder, ältere Personen, Personen mit Behinderungen oder auch Personen mit allergischen Reaktionen auf bestimmte Stoffe oder Chemikalien.
Bei der Erstellung des Sicherheitskapitels muss man sich auf jeden Fall darüber Gedanken machen, wer das Produkt alles benutzt. Um alle Benutzer zu identifizieren bietet sich eine Zielgruppenbeschreibung an. Die Beschreibung der Zielgruppe erfolgt am besten mit einer „Wer-macht-Was-Matrix“.
Hierbei schreibt man einer Spalte von einer Tabelle alle Tätigkeiten auf, die an der Maschine anfallen. Dem gegenüber werden die verschiedenen Benutzergruppen aufgeschrieben, die mit der Maschine zu tun haben. Dann ordnet man die Tätigkeiten den betroffenen Nutzergruppen zu. Somit sind die ersten Hypothesen aufgestellt, wer an der Maschine was macht. Diese gilt es optimaler Weise zu überprüfen, ob die Hypothesen auch zutreffen. Dies kann in Form von Befragungen bei den jeweiligen Personen erfolgen. Ist dies erfolgt und es steht nun klar fest, wer was an der Maschine macht, können die jeweiligen Zielgruppen beschrieben werden und entsprechende Sonderfälle festgehalten werden.
Warnungen vor unqualifiziertem Personal
Was muss eine Elektrofachkraft beispielsweise mitbringen, um die Tätigkeiten in der Montage und Entsorgung der Maschine durchführen zu können? Es bietet sich an, die jeweilige benötigte Ausbildung bzw. Erfahrungen für die Erfüllung der beschriebenen Tätigkeit aufzuführen.
Unter diesem Gesichtspunkt lassen sich auch allgemeinen Warnhinweise ableiten. Falls unqualifiziertes Personal an der Maschine arbeitet oder sich in Gefahrenbereich der Maschine aufhält, besteht die Gefahr von Verletzungen und Sachschäden.
Der Warnhinweis kann einleitend in das Kapitel zur Personalqualifikation eingebaut werden, die auch die Beschreibung der Zielgruppen enthält. Damit wird auch auf die besonders gefährdeten Zielgruppen eingegangen und Informationen abgebildet. Der Warnhinweis besagt beispielsweise, dass unqualifizierte Personal vom Gefahrenbereich ferngehalten werden muss.
Ist das zugelassene Personal für die Maschine definiert, kommt man im Sicherheitskapitel zu dem nächsten Punkt. Die persönliche Schutzausrüstung.
Persönliche Schutzausrüstung
Was müssen die Bediener für eine Schutzausrüstung tragen, wenn Sie die Maschine benutzen? Gibt es eine allgemeine Pflicht eine PSA zu tragen oder nur bei bestimmten Aufgaben?
Das Sicherheitskapitel gibt hierzu ebenfalls Auskünfte. Es empfiehlt sich eine Auflistung zu geben, welche Schutzausrüstung der Hersteller für den Betrieb der Maschine empfiehlt. Die erforderliche PSA ist dann vom Betreiber bereitzustellen.
Wenn wir an unser Beispiel mit dem Industrieofen denken, sind die Schutzhandschuhe, die vor Berührung heißer Oberflächen schützt, ein wichtiger Teil der Schutzausrüstung. Auch eine Schutzbrille kann hier sicher dem Benutzer helfen.
Sicherheitssymbole, Sicherheitszeichen und/oder Piktogramme
Eine Anforderung der DIN EN ISO 20607 war, dass die Anleitung die Sicherheitssymbole und deren Standorte an der Maschine abbildet. Um diese Anforderung einzuhalten, bietet es sich an, jedes Sicherheitszeichen, Symbol oder Piktogramm, was an der Maschine vorkommt abzubilden. Dafür kann man die vorhandene Schilder abfotografieren und den Standort an der Maschine beschreiben.
Ebenfalls beschreibt man die vorhandenen Piktogramme mit Ihrer Funktionsweise und erläutert deren Anbringungsorte in einer Liste.
Sind spezielle Dinge beim Erneuern der Sicherheitszeichen, Symbole und Piktogramme zu beachten, sind diese in einem separaten Abschnitt zu behandeln.
Vorgehen bei Notfällen
Die DIN EN ISO 20607 fordert Informationen zur Handhabung von Notfälle. Dazu gehören Informationen zum
- erforderlichen Vorgehen bei Unfällen oder Betriebsstörungen;
- die Art der zu verwendenden Feuerlöschausrüstung; sowie
- Warnhinweise über die mögliche Emission oder das Austreten von Gefahrstoff(en) und, falls möglich, eine Angabe der Mittel, um deren Wirkungen zu bekämpfen.
Die Betriebsanleitung sollte hierfür Angaben enthalten, was in einem Notfall zu tun ist. Welche sofortigen Maßnahmen sind zu treffen, falls ein Unfall an der Maschine passiert.
Es muss überprüft werden, ob es Verletzte gibt. Dann muss eine Rettungskette beachtet und Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Der Notruf ist zu informieren und erste Hilfe ist zu leisten.
Oder wie sollen sich Personen verhalten, wenn plötzlich ein Brand an der Maschine ausbricht. Brände können beispielsweise ja auch giftige Dämpfe entstehen lassen.
Gibt es Möglichkeiten zur Brandbekämpfung? Was sind geeignete Löschmittel? Benötigt man zur Brandbekämpfung eine Schutzausrüstung? Die Betriebsanleitung soll entsprechende Informationen für den Benutzer liefern, damit er weiß wie er sich im Notfall oder im Brandfall verhalten soll.
Das fertige Sicherheitskapitel
Wir kennen nun alle Inhalte, die durch die Norm DIN EN ISO 20607 gefordert werden. Nun möchte ich noch kurz einen Überblick über das fertige Sicherheitskapitel geben, was ich am Anfang der Folge erwähnt habe.
Der Anfang des Kapitels bildet die Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung.
Dann folgen in einem Kapitel zur allgemeinen Arbeitssicherheit die Informationen zur Personalqualifikation. Nachdem bekannt ist, was als eine Fachkraft, Elektrofachkraft und Bedienpersonal an der Maschine anzusehen ist, wird noch in einer Übersicht angegeben in welcher Lebensphase welches Personal an der Maschine zugelassen ist. Auch eine Information, dass das Personal regelmäßig geschult werden muss, kommt hierbei vor.
Im Anschluss erhält der Benutzer Informationen zur Persönlichen Schutzausrüstung und welche Arten von PSA der Hersteller für die Maschine empfiehlt.
Dann kommt ein wichtiger Kernaspekt des Sicherheitskapitels. Die Grundlegenden Hinweise und Schutzmaßnahmen in allen Lebensphasen. Hier kommen sowohl allgemeine Informationen zum technischen Zustand der Maschine vor, wie auch die Beschreibung von Restrisiken und maschinenspezifischen Gefahren, die allgemein oder während bestimmten Lebensphasen auftreten können.
Anschließend kommt ein Kapitel zu den Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen. Hier wird auf die Wichtigkeit dieser Schutzvorrichtungen eingegangen und welche Gefahren eine Demontage oder Manipulation mit sich bringt. Eine Aufzählung aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitshinweise an der Maschine gehört ebenfalls in diesen Unterabschnitt des Sicherheitskapitels.
Der Abschluss bilden Angaben für den Notfall. Hier ist aufgeführt, was der Benutzer im Falle eines Unfalles befolgen muss und wie er sich im Brandfall verhalten soll. Damit ist das Sicherheitskapitel vollständig und man kann sich den anderen Bereichen der Dokumentation zuwenden.