Überspringen zu Hauptinhalt

KG #004 Import und Verkauf von Konsumgütern aus Drittländern

KG #004 Import Und Verkauf Von Konsumgütern Aus Drittländern

Konsumgüter sind aufgrund der großen Zielgruppe und den damit verbundenen hohen Absatzzahlen interessante Wirtschaftsfelder. Und insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie der derzeitigen Pandemie, lockt diese Wirtschaftsfeld auch Privatpersonen an. Denn Produkte günstig in Drittländern produzieren zu lassen und dann über Handelsplattformen zu verkaufen klingt einfach und verlockend.

Doch ist das alles so einfach? Was sollte man beim Import von Konsumgütern in die EU beachten? Welche Missverständnisse tauchen in diesem Zusammenhang häufig auf? Welchen Stolperfallen und Gefahren muss sich der deutsche oder auch europäische Händler stellen?

Beispiel einer Ausgangssituation

Beginnen wir das Thema mit mehreren, beispielhaften Ausgangssituationen. Denn die Beweggründe für den Import und Verkauf von Waren aus Drittländern können vielseitig sein. Denkbar wäre die Suche nach neuen Lieferanten, die Suche nach neuen, günstigen Produkten oder der Kauf einer großen Menge an Produkten zum Weiterverkauf.

Gerade in der jetzigen Pandemie ist das Thema brandaktuell. Einige Leute haben ihr Einkommen verloren oder es wurde stark eingeschränkt. Diese suchen nun nach weiteren oder neuen Einkommensquellen im Onlinehandel von Produkten. Denn Onlineplattformen wie Ebay oder Amazon boomen und so gut wie jeder kann dort Produkte verkaufen, wenn er ein entsprechendes Konto anlegt. Und die Betreiber der Plattformen übernehmen das Marketing. Jeder kann also ohne großen Aufwand als Händler anfangen und Geld verdienen.

Oder Einkäufer suchen nach neuen Lieferanten, da die bisherigen aufgrund der Pandemie die Produkte nicht mehr liefern können. Etwas was wir gerade bei elektrischen Produkten aufgrund der Knappheit von Computerchips betrachten können.

Alle treibt dabei ein gemeinsames Ziel an. Produkt günstig zu beschaffen und mit Gewinn weiter zu verkaufen. Insbesondere Hersteller in Drittländern sind dabei interessant. Aufgrund einer anderen Ausgangslage sind diese häufig in der Lage, Produkte günstiger zu produzieren als Hersteller innerhalb der EU. Und meist dann auch in größeren Mengen.

Händler im Internet gefunden

Da man sich aber als gewiefter Geschäftsmann und Einkäufer die Kosten für Zwischenhändler und andere Distributoren sparen möchte, sucht man im Internet nach einer eigenen, direkten Bezugsquelle. Und nach kurzer Recherche findet man ein chinesisches Unternehmen das die Produkte produziert und einem direkt zusenden kann. Zu einem Schnäppchenpreis! Dann kann es doch direkt losgehen, oder nicht?

Noch kurz vorne weg: Ich habe nichts gegen chinesische Unternehmen. Für mein Beispiel könnte ich auch andere, meist asiatische Länder verwenden. Dort wird in der Regel überall günstig produziert. Zumindest im Vergleich zu europäischen Preisen. Egal ob in Taiwan, Korea oder eben China. Aber als klassisches Klischee ist China einfach geläufiger. Wichtig für diesen Podcast ist nur, dass das Land kein Mitglied der EU ist. Es muss ein Drittland sein. Es kann also überall auf der Welt sein.

Start des Verkaufes

Zurück zu unserem Thema. Nachdem wir unseren Hersteller gefunden haben, haben wir haben Muster der Produkte beim Hersteller angefordert und erhalten. Und sie sehen haargenau aus wie unsere Produkte, haben ähnliche Funktionen oder entsprechen unseren Vorstellungen. Perfekt. Wir können also eine größere Menge bestellen, diese verkaufen und Geld verdienen.

Zumindest könnten so einige Leute darüber denken. Insbesondere wenn man keine Ahnung von den Richtlinien und Gesetzen der EU hat. Denn das viele Produkte bei uns reguliert sind, und diese gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen, bevor sie verkauft werden dürfen, ist den wenigsten bewusst. Die bekanntesten Richtlinien hierbei sind die CE-Richtlinien. So ist häufig die ROHS-Richtlinie relevant, die die Verwendung und Beschränkung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikprodukten regelt.

Gratis - Checkliste klärt endlich auf!
Die wichtigsten 6. Punkte zur Prüfung von Betriebsanleitungen in der technischen Dokumentation.
  • Ersichtlicher Verwendungszweck der Maschine
  • Nachvollziehbare Handlungsanweisungen
  • Korrekt gestaltete Warnhinweise
  • Übersichtliches Layout der Betriebsanleitung
  • Verständliche Abbildungen
  • Hochwertige textliche Gestaltung

Welchen Zweck verfolgt die EU mit den CE-Richtlinien?

Der EU geht es hierbei jedoch nicht darum, den Wettbewerb einzuschränken oder die Bürger zu benachteiligen. Die Idee hinter den CE-Richtlinien ist Sicherheit zu gewährleisten. Die EU möchte ihre Bürger beschützen. Insbesondere vor gefährlichen Produkten. Egal ob bei der Arbeit oder im privaten Umfeld.

Aus diesem Grund wurden die verschiedensten CE-Richtlinien entworfen. Denn diese stellen größtenteils Sicherheitsanforderungen an die jeweiligen Produkte. Wenn Produkte diese Richtlinien missachten bekommt man dies leider häufig sehr schnell über Presse und Radio mit. Ich erinnere mich noch an Ladegeräte für Handys, die dem Verwender tödliche Stromschläge gegeben haben. Oder Plüschtiere die einen zu hohen Anteil an gefährlichen Stoffen beinhalten und so Kinder vergiften könnten.

Diese Produkte erkennt man zum Glück häufig an verschiedenen Eigenschaften. Zum Beispiel wenn das Produkt bereits beim Entpacken merkwürdig oder nach minderwertigem Kunststoff stinkt. Oder wenn die verwendeten Materialien sich billig anfühlen.

Werden die Sicherheitsanforderungen eingehalten?

Fehlen diese Merkmale, ist es leider nur schwer ersichtlich, ob ein Produkt aus einem Drittland die von der EU gestellten Anforderungen erfüllt. Die Einhaltung der Anforderungen ist optisch oft nicht erkennbar. Ich meine wer erkennt den jetzt, ob ein Ladegerät eines Smartphones im Inneren die europäischen Anforderungen erfüllt oder nicht? Oder ob die Grenzwerte der Inhaltsstoffe eingehalten oder überschritten werden?

Leider kommt es vor, dass der Hersteller im Drittland zwar sagt, dass er nach CE-Richtlinien produziert und diese einhält, es in Wirklichkeit jedoch nicht tut. Dies nachzuprüfen ist nicht leicht, insbesondere bei gefährlichen Inhaltsstoffen benötigt man Prüflabore und entsprechendes Personal. Somit ist es für einen Laien zwar möglich die Produkte beim Hersteller zu bestellen und zu erhalten, er wird diese aber nicht auf die Anforderungen der EU prüfen können. Die Produkte könnten also gefährlicher sein als Vergleichsprodukte. Und wenn der Käufer eine große Menge dieser Produkte bestellt, kann er auf einer wirtschaftlichen Bombe sitzen.

Entdeckt der Zoll die mangelhaften Waren?

Diese Produkte werden dann aufgrund der großen Anzahl vermutlich über Container in den europäischen Markt transportiert. Egal ob mit dem Schiff oder mit dem LKW. Beim Eintritt in die EU wird dieser dann von einer Zollbehörde geöffnet und überprüft. Bereits hier könnten Verstöße gegen die CE-Richtlinien auffallen. Dann werden die Produkte festgesetzt. Die Produkte werden dann quasi beschlagnahmt und nicht weiter an den Käufer versendet.

Auf die damit verbundenen Konsequenzen gehe ich gleich ein. Es kann jedoch auch sein, dass der Zoll die Produkte passieren lässt. Denn die Zollbeamten sind auch nur Menschen und können nicht alles wissen. Auch sie kennen sich nicht mit technischen Details der Richtlinien aus, geschweige denn haben sie ein Prüflabor um Zusammensetzungen von Inhaltstoffen zu prüfen. Auffällige Produkte werden häufiger aus dem Verkehr gezogen, unauffällige Produkte gelangen weiter zum Verkäufer und danach auf den europäischen Markt.

Konsequenzen für Verkäufer

Und spätestens dann, wenn es Beschwerden, Auffälligkeiten oder Verletzungen aufgrund des Produktes gibt, steht die Marktaufsicht beim Verkäufer vor der Tür. Was die Verkäufer in diesem Zusammenhang häufig nicht wissen, sind die Ihnen aufgelegten Rechte und Pflichten aus der CE-Kennzeichnung.

Denn diese Richtlinien regeln ganz klar, dass der Importeur der Waren, also unser Verkäufer, seine Pflichten erfüllen muss. Und diese sind die des Herstellers sehr ähnlich. Den als Importeur muss er sicherstellen, dass die Produkte die Anforderungen aus den Richtlinien erfüllen. Er hat nicht nur die Pflichten eines einfachen Händlers, sondern als Importeur auch viele des Herstellers übernommen.

Der Hersteller im Drittland hat hingegen nur wenig zu befürchten. Er ist nicht der Importeur und für die Behörden der EU aufgrund möglicher Entfernung nur schwer zu fassen. Er kommt vermutlich auf eine Liste mit Herstellern deren Waren bei Zollkontrollen genauer geprüft werden müssen und muss zukünftig mit Schwierigkeiten beim Import in die EU rechnen. Aber mehr kommt auf ihn vermutlich nicht zu.

Bei unserem Verkäufer entsteht hingegen ein großer Verlust. Die EU wird den Verkauf der Ware stoppen, eine Produktrückruf und vielleicht sogar anschließend die Vernichtung der Ware anordnen. Hinzu kommen eine mögliche Gewinnabschöpfung und ggf. Haftstrafen für den Verkäufer. Er wird vermutlich nach dieser Aktion bankrott sein und in schweren Fällen im Gefängnis sitzen.

Kauf/Verkauf über Plattformen

In diesem Kontext möchte ich auch noch auf ein anderes Missverständnis eingehen. Eines was auch den Käufer des Produktes betreffen kann. Es geht dabei um den Kauf/Verkauf über Plattformen wie Amazon oder Ebay.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass dann Amazon oder der jeweilige Plattformbetreiber als Verkäufer und/oder Importeur gilt und entsprechend haftbar ist. Aber dem ist nicht so. Denn diese schließen dies in ihren Verträgen aus.

Kauft man also ein Produkt auf Amazon von einem anderen Händler als Amazon, sollte man sich diesen zuvor auch genau anschauen. Denn es könnte sein, dass dieser nicht in der EU sitzt. Und dann wird man auch als Käufer plötzlich zum Importeur in den europäischen Wirtschaftsraum und hat die entsprechenden Pflichten.

Aufgrund der bestellten Artikelmenge sind die Folgen in der Regel nicht so gravierend, das Risiko bankrott zu gehen ist gering. Aber er muss damit rechnen, dass der Zoll die Ware abfängt und man vor der Wahl steht, das Produkt nachzubessern oder es vernichten zu lassen. Und eine Nachbesserung ist meist nicht möglich. Also bleibt nur die Vernichtung und der Käufer bleibt auf dem wirtschaftlichen Schaden sitzen.

Man sollte sich also die Verkäufer immer genaustens anschauen, bevor man Bestellungen abschließt. So lassen sich solche Risiken vermeiden.

Gratis - Checkliste klärt endlich auf!
Die wichtigsten 6. Punkte zur Prüfung von Betriebsanleitungen in der technischen Dokumentation.
  • Ersichtlicher Verwendungszweck der Maschine
  • Nachvollziehbare Handlungsanweisungen
  • Korrekt gestaltete Warnhinweise
  • Übersichtliches Layout der Betriebsanleitung
  • Verständliche Abbildungen
  • Hochwertige textliche Gestaltung

Plagiate und Verstöße gegen das Urheberrecht / Copyright / Markenrecht

Zu guter Letzt möchte ich nun in diesem Zusammenhang auf Plagiate und Verstöße gegen Urheberrecht, Copyright und Markenrecht eingehen. Denn auch das gehört zum Import von Produkten.

Denn häufig haben Produkte aus Drittländern große Ähnlichkeit mit bereits auf dem Markt vorkommenden, anderen Produkten. Diese Verwechslungsgefahr wird absichtlich erzielt, um das eigene Produkt besser verkaufen zu können. Teilweise handelt es sich um Plagiate und somit Verstöße gegen damit verbundene Rechte. Auch hier besteht das Risiko, dass das Produkt vom Zoll einkassiert und im schlimmsten Fall vernichtet wird. Auf einem möglichen Schaden bleibt der Importeur sitzen.

Erwähnenswert in diesem Kontext ist auch, dass der Hersteller des Originalproduktes einen solchen Import melden kann, falls er davon erfährt. Der Zoll muss dann handeln und die Ware stoppen, bis der Verdachtsfall aufgeklärt ist.

Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, empfehle ich Ihnen im Internet, zum Beispiel auf Youtube, nach LEGO und anderen Klemmbausteinherstellern zu suchen. Hier finden Sie zahlreiche spannende Inhalte zum Thema Plagiate und deren Import sowie entsprechenden Maßnahmen der Behörden.

Fazit zum Import aus Drittländern

Sollte man also generell vom Import von Produkten aus Drittländern die Finger lassen? Nun Jein. Als Privatperson ohne Kenntnisse von Richtlinien und Gesetzen definitiv ja. Finger weg. Auch wenn es verlockend ist und nach einfach verdientem oder gespartem Geld aussieht. Zudem sollten Produkt und Verkäufer genaustens angeschaut werden. Die Gefahr des Produktverlustes und entsprechendem wirtschaftlichen Verlust ist hoch.

Als Unternehmen oder Einkäufer kommt es darauf an. Aus Sicht der CE-Kennzeichnung sollte man die Einhaltung der Anforderungen auf jeden Fall gründlich prüfen. Werden konforme Produkte importiert spricht nichts dagegen. Vor der Bestellung sollte man sich jedoch auf jeden Fall Muster zusenden lassen, um die Waren prüfen zu können. Ungeprüft sollten keine Produkte gekauft werden.

Und man sollte auch auf jeden Fall von einem ständigen Lieferantenwechsel absehen, auch wenn der nächste Anbieter wieder günstiger ist als der vorherige. Denn ich bezweifle, dass man als Unternehmen plötzlich neben Hersteller des eigenen Produktes auch plötzlich als Hersteller der verbauten Elektromotoren dastehen möchte. Vor allem nicht, wenn man sich damit nicht auskennt.

Unser Wissen für Sie als PODCAST - Holen Sie sich die neuesten Episoden auf Ihr Smartphone

An den Anfang scrollen