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NI #005 Interpretation der DIN EN ISO 20607 Teil 5
Zu Beginn wieder die wichtige Anmerkung von mir. Diese Normeninterpretation ist meine eigene, fachliche Einschätzung und Interpretation der Norm. Bei der Interpretation berücksichtige ich keine anderen Normen oder Anforderungen, sondern gehe nur auf die Norm selbst ein. Verweise auf andere Normen führe ich auf und versuche sie auch zu erläutern.
Beachten Sie bitte, dass die DIN EN ISO 20607 eine B-Norm ist. Für einige Maschinen gibt es sogenannte C-Normen die andere Anforderungen an die Dokumentation stellen. Diese können wichtiger und konkreter sein als die Angaben in dieser Norm. Führen Sie daher immer eine Normenrecherche durch und überprüfen Sie alle Anforderungen an Ihr Produkt. Nur so können konforme und rechtssichere Dokumente erstellt werden.
Beschreibung der Maschine – Wie beschreibt man eine Maschine?
Unser erstes Kapitel heute behandelt die Beschreibung der Maschine. Sprich wie sollten Maschinen und Anlagen beschrieben werden und welche Informationen benötigten die Benutzer? Und natürlich wichtig im Zuge dieser Interpretation: Welche Anforderung stellt die Norm?
Fangen wir daher zunächst mit der Norm an. Die Angaben der Norm sind nur in Stichworten verfasst. Sie fordert Informationen zur Maschinenbeschreibung, eine grafische Beschreibung mit Bildern und Zeichnungen, Angaben zur Bestimmungsgemäßen Verwendung und Informationen über Anwendungen die verboten sind.
Haftungsrisiko Bestimmungsgemäße Verwendung
Bei den Angaben zur Bestimmungsgemäßen Verwendung fordert die Norm dabei auch gleich Informationen zu Werkstoffen oder Produkten die von der Maschine bearbeitet werden dürfen. Sprich Verweise auf Dokumente wie die Auftragsbestätigung oder Kaufverträge sind aus Sicht der Norm nicht mehr ausreichend. In der Anleitung müssen nun detaillierte Informationen dazu stehen.
Schaut man sich das Thema in der Praxis an, findet man häufig einen Verweis auf Dokumente wie Auftragsbestätigungen oder Kaufverträge. Und warum? Ganz einfach, die Hersteller wollen häufig eine Anleitung für möglichst viele Produkte verwenden. Und einige Maschinen können theoretisch sehr viele unterschiedliche Materialien verwenden. Entsprechend lang kann das Kapitel werden bzw. stark muss es angepasst werden, wenn die Maschine für einzelne Materialien optimiert wird. Hier sparen sich viele Hersteller den Aufwand und verweisen auf andere Dokumente.
Wie sinnlos und teilweise gefährlich das Ganze werden kann, sieht man dann leider wiederum in der Praxis. Nehmen wir als Beispiel eine Presse für Kohlenstoffpulver. Der Werker liest ordnungsgemäß die Betriebsanleitung der Maschine. Er fragt sich welche Arten Kohlenstoffpulver er in der Maschine verarbeiten darf, findet aber nur den Verweis auf die Auftragsbestätigung. Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, hat er diese logischerweise nicht zur Hand. Die Folge: Es besteht ein großes Risiko, dass der Werker nun etwas macht, was er nicht darf.
Zum Beispiel könnte er Kohlenstoffpulver einfüllen, das zu grob oder zu fein ist. Oder welches höhere Pressdrücke benötigt, um in Form gepresst werden zu können. Die Folge sind im harmlosesten Fall Verunreinigungen, fehlerhafte Produkte oder Maschinenschäden. Im schlimmsten Fall können unvorhergesehene Gefahrensituationen eintreten, die den Mitarbeiter direkt oder indirekt gefährden. Es entsteht ein Haftungsrisiko für den Hersteller, das sich vermeiden lässt. Und zwar einfach dadurch, dass die Inhalte der bestimmungsgemäßen Verwendung detailliert beschrieben werden.
Weitere Angaben zur Maschinenübersicht
Doch was fordert die Norm außerdem im Kapitel? Nun aus meiner Sicht nichts Außergewöhnliches. Denn sie fordert Angaben zur Maschine wie Länge, Breite, Höhe. Sprich einfach gesagt, die Technischen Daten.
Daneben werden auch Informationen für Steuerungen oder Anzeigen gefordert, auch im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen und deren Umgebung.
Wie sollte man also das Kapitel in der Praxis aufbauen? Nun zunächst sollten die grundlegenden Informationen zur Maschine wie die bestimmungsgemäße Verwendung und die vorhersehbare Fehlanwendung angegeben werden. Hinzu kommen die Technischen Daten. Dann sollte die gesamte Maschine und im Anschluss die einzelnen Teile oder Bereiche der Maschine beschrieben sein. Und ganz wichtig dabei: Halten Sie die Terminologie dabei ein! Machen Sie nicht aus einer Presseinheit im nächsten Kapitel eine Presse. Das verwirrt nur den Leser.
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Das unbeliebte Transportkapitel
Kommen wir nun in das nächste Kapitel der Norm: Kapitel 5.2.5 Transport, Handhabung und Lagerung. Wohl ein Kapitel, über das ich am häufigsten in meiner Berufslaufbahn mit Kunden diskutiert habe. Häufig bekam ich Aussagen wie „unsere Maschine wird nicht transportiert“, „wir transportieren die Maschine“ oder „unsere Maschine wird nicht gelagert“.
Nun zweifelsfrei sind diese Argumente in einzelnen Situationen häufig korrekt. Doch leider ist es häufig anders herum. Fragt man bei dem Argument „wir transportieren die Maschine“ detailliert nach, stellt sich häufig heraus, dass die Maschine nicht vom Hersteller transportiert wird, sondern von einem Transportunternehmen. Das hat zwar häufig Erfahrung im Umgang mit den Produkten des Herstellers, jedoch sollte man sich dennoch nicht darauf verlassen. Sollte es einen günstigeren Anbieter für den Transport geben, wird das Unternehmen schnell ersetzt. Und ob dies dann die technische Redaktion oder die Konstruktion mitbekommt ist fraglich. Außerdem gibt es überall immer wieder mal neues Personal. Sollte der erfahrene Transporteur neues Personal verwenden oder verwenden müssen, können ohne Transportkapitel Risiken auftreten, die einfach zu vermeiden gewesen wären.
Dasselbe gilt meiner Meinung nach für das Kapitel Lagerung, welches häufig ein Unterkapitel vom Transport ist. „Die Maschine wird nicht zwischengelagert“, dieses Argument ist häufig zu kurz gedacht. Selbst beim Transport innerhalb Deutschlands besteht die Chance, dass die Maschine zwischengelagert werden muss. Bei Verkauf nach Übersee aber auf jeden Fall. Und dann steht die Maschine am Hafen im Container und wird nass. Und in der Anleitung gibt es keine Angaben dazu. Die Folge: Maschine ist defekt und wer haftet jetzt?
Anforderungen der Norm
Die Inhalte der Norm dazu sind entsprechend kurzgehalten, einfach weil es nicht groß mehr zu sagen gibt, als das was ich gerade gesagt habe. Sie fordert Informationen über Transportmaße, Masse und Schwerpunkte, Anschlagpunkte etc. Also grundlegende Informationen dazu, wie die Maschine zu transportieren ist.
Gleichzeitig fordert sie Angaben auch zu benötigten Kenntnissen und Geräte. Das man für das Fahren eines Gabelstaplers einen speziellen Führerschein benötigt, ist vielen bekannt. Das dasselbe für Hallenkräne und ähnliche Fahrzeuge gilt wiederum nicht.
Zu guter Letzt fordert die Norm Informationen zur Lagerung, insbesondere zu Temperaturen und Feuchtigkeit, gerade um solche Fälle wie in meinem Beispiel zu vermeiden. Sprich alles nicht besonders neu, aber doch sinnvoller als viele glauben. Übrigens eine Situation die häufig ebenfalls in diesem Zusammenhang vernachlässigt wird, ist die Expansion des Kunden. Wenn dieser ein neues Werk errichtet und umzieht. Den dann will er die Maschinen vermutlich mitnehmen und muss diese ebenfalls transportieren.
Montage, Installation und Inbetriebnahme
Auch das nächste Kapitel wird genauso gerne wie das Transportkapitel diskutiert: Montage, Installation und Inbetriebnahme. „Machen wir / macht der Hersteller“, wohl auch ein ähnlich häufiges Argument wie „wird nicht transportiert“. Ganz ehrlich: Ich kann es nicht mehr hören. Aber hoffentlich wird das durch die Norm nun besser.
Doch was fordert die Norm zu diesem Thema. Nun das Thema scheint sehr wichtig zu sein, denn es umfasst in der Norm 5 Unterkapitel zu verschiedenen Themenbereichen. Beginnen wir mit der Montage. Hier fordert die Norm Anforderungen und Verfahren für den Zusammenbau und die Montage. Etwas kryptisch formuliert, aber es wird durch die Informationen in der Klammer etwas verständlicher.
Das Kapitel „Montage“
Zunächst gehören in das Montage-Kapitel logischerweise Informationen, wie die Maschine montiert werden muss. Hierzu gehören auch weiterführende Informationen wie temporäre Befestigungen, zu treffende Schutzmaßnahmen oder auch klimatische Bedingungen, falls dies notwendig ist. Beispielsweise sollten einige Maschinen nicht in der Sonne montiert werden, da die Sonne das Metall erwärmt und verziehen kann. So könnte bei Nichtbeachtung schon während der Montage ein Sachschaden entstehen, der die Maschine nutzlos macht.
Weitere wichtige Informationen für die Montage sind Angaben zu Werkzeugen, insbesondere Spezialwerkzeugen oder Prüfanforderungen. Prüfanforderungen insbesondere dann, wenn die Maschine für den Transport gesichert wurde und diese Sicherungen vor Inbetriebnahme entfernt werden müssen.
Um das ganze etwas mehr in die Praxis zu holen: Ich kenne jemanden, der sich eine neue Waschmaschine gekauft hat. Er hat die Maschine im Elektroladen seines Vertrauens gekauft und selbst montiert. Stecker rein, Wasseranschluss ran, Fertig. Was er vergessen hatte: Die Trommel der Maschine war gesichert, die Sicherung hat er nicht entfernt. Maschine beladen, eingeschaltet, und zerstört. Herzlichen Glückwunsch zum neuen, defekten Gerät. Und in der Anleitung: „Montage durch Fachkräfte“ bei einem Gerät, das jede Person über den Elektrofachhandel kaufen kann. Keine weiteren Informationen.
Da hat der Hersteller wohl die Vertriebsketten und Zielgruppen nicht berücksichtigt. Den ich glaube jeder sieht es ein, bei Produkten im Elektrofachhandel die der Laie kaufen kann, muss auch damit gerechnet werden, dass dieser die Montage durchführt. Wenn das nicht gewünscht ist, muss entweder der Vertriebsweg geändert oder das Personal dort entsprechend geschult sein. Dass diese dem Laien auch gleich klar machen können, dass hier Fachpersonal für die Montage benötigt wird.
Aufstellung der Maschine
Kommen wir aber von der Montage der Maschine zur Aufstellung. Ein schönes Thema, denn wer kennt es nicht. Man kauft ein neues Produkt, möchte es an den Aufstellort transportieren und stellt fest, dass man sich vermessen hat, eine Tür oder der Raum zu klein ist, etc. Ähnliche Faktoren gibt es bei Maschinen.
Denn diese benötigen bestimmte Bodeneigenschaften, Luftfeuchtigkeit, Zugänglichkeiten usw. Anforderungen die im Kapitel „Aufstellung“ abgebildet werden. Diese Informationen werden auch gerne vernachlässigt. Auch auf Seiten des Betreibers. Denn dieser hat häufig nur begrenzten Platz in seiner Maschinenhalle und möchte diesen so effizient wie möglich nutzen. „Der geforderte Abstand zur nächsten Maschine wird nicht eingehalten? Ach egal, brauchen wir eh nicht.“ Doch genau solche Handlungen oder Aussagen können gefährlich oder riskant sein. Insbesondere wenn Flucht- oder Ausweichmöglichkeiten verhindert oder Wartungszugänge verbaut sind.
Die Folge ist dann leider häufig, dass Dinge demontiert werden. „Ein Wartungszugang ist verbaut? Dann demontieren wir die Schutztür und überbrücken den Schalter. So können wir die Wartung dann durchführen.“ Und durch die demontierte Schutztür greift ein Arbeiter während des Betriebs in die Maschine und verliert seinen Arm. Zugegeben ein drastisches Beispiel, aber leider auch sehr nah an der Realität. Der Hersteller kann sich nur vor Haftung schützen, wenn er alles entsprechend dokumentiert hat, insbesondere in der Betriebsanleitung. Und wenn seine Mitarbeiter bei der Aufstellung, Abnahme oder Wartung die Augen offenhalten und Verstöße gegen Abstände oder demontierte Schutzeinrichtungen aufzeigen und melden.
Ich bin etwas vom eigentlichen Thema abgekommen, aber ich glaube mein Beispiel beschreibt die Notwendigkeit des Kapitels ganz gut. Die Norm fordert hier Informationen zum Umfeld der Maschine, also Bodeneigenschaften, dynamische Lasten, Ausrichtungen, etc. Ebenso sollen Mindestanforderungen an Befestigungen und Verankerungen in der Anleitung vorhanden sein. Und zuletzt gehören Informationen zur Zugänglichkeit der Maschine und Platzbedarf für Wartung, Instandhaltung und Reinigung in die Anleitung.
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Installation der Maschine
Das Unterkapitel „Installation“ ist sehr minimal gehalten und aus meiner Sicht nicht treffend bezeichnet. Denn was ich unter „Installation“ verstehe war etwas anderes wie was die Norm beschreibt. Gedanklich war ich beim ersten Lesen erneut bei der Montage und wie ich Einzelteile der Maschine „installiere“. Die Norm hingegen verwendet den Begriff im Bezug auf die Gegebenheiten vor Ort. Also die Elektroinstallation und andere Energieversorgungen.
Die Angaben der Norm sind dabei korrekt, jedoch würde ich diese persönlich eher zum Kapitel „Aufstellung“ zuordnen, da diese für mich eher Anforderungskriterien an den Aufstellungsort sind. Einfach gesagt: Erfüllt der Aufstellungsort die Tragkraft für den Boden, verfügt aber über keine elektrische Stromversorgung, ist er ungeeignet für die Maschine.
Aber kommen wir zurück zu den Informationen die die Norm fordert und denen ich wiederum auch zustimme. Neben Informationen zur elektrischen Stromversorgung sollte die Anleitung immer auch alle anderen Betriebsmittel berücksichtigen. Welche Anforderungen werden an Pneumatik oder Hydraulik gestellt? Werden zusätzliche Absauganlagen benötigt? Welche anderen Stoffe werden verwendet und bestehen durch diese Gefahrensituationen? Also falls die Maschine beispielsweise Säuren verwendet, sollte auch auf diese eingegangen werden. Diese Informationen fasst die Norm im Kapitel Installation zusammen.
Prüfen und Testen von Sicherheitssystemen und Inbetriebnahme
Die beiden nächsten und auch letzten Unterkapitel des Kapitels hängen inhaltlich stark zusammen. Daher würde ich diese nur in einzelnen Fällen als separate Kapitel gestalten. Das ist jedoch stark vom jeweiligen Endprodukt abhängig und wie umfangreich die Kapitel jeweils werden. Ich rede hier von den Kapiteln „Prüfen und Testen der Sicherheitssysteme“ und „Inbetriebnahme“. Für mich gehören beide Kapitel generell zusammen, da das Prüfen der Sicherheitssysteme ein Teil der Inbetriebnahme ist.
Dennoch werde ich auf beide Unterkapitel einzeln eingehen, angefangen mit den Sicherheitssystemen. Die Anforderungen der Norm sind dabei recht einfach und auch nachvollziehbar gehalten. Eine Anleitung muss dem Leser aufzeigen welche Sicherheitssysteme wie geprüft werden müssen. Hierzu gehört auch die Definition der Ergebnisse. Wann erfüllt ein Sicherheitssystem die Kriterien und wann ist es durchgefallen. Und dazu gehören dann natürlich auch die entsprechenden Maßnahmen.
Sprich hier steht nichts Außergewöhnliches, die Anforderungen sind klar und nachvollziehbar. Je nach Anzahl und Häufigkeit der Überprüfungen kann das Thema mit weiteren Dokumenten wie Checklisten unterstützt werden. Aber hierzu gibt es seitens der Norm keine Anforderungen, es fällt eher unter Verbesserung der Usability.
Inbetriebnahme der Maschine.
Kommen wir nun also zum Schluss der Folge zum letzten Unterkapitel „Inbetriebnahme“. Auch hier sollten Leser nun keine große Erleuchtung erwarten, auch diese Angaben sind eher Standard und bereits durch andere Normen bekannt.
Die Norm fordert zu aller erst den Hinweis auf besondere Risiken und Gefährdungen sowie mögliche Vorsichtsmaßnahmen die ergriffen werden können. Das ist gerade dann wichtig, falls die Inbetriebnahme mit demontierten oder inaktiven Schutzmaßnahmen durchgeführt werden muss.
Sollte der Bediener besondere Informationen zu Verfahren benötigen oder Sicherungen und Verpackungen entfernen müssen, gehört auch das in dieses Kapitel. Mögliche Folgen habe ich ja vorhin bereits erzählt.
Ein häufig anzutreffender Fehler in Anleitungen ist übrigens, dass Handlungen falsch oder unzureichend beschrieben werden. Das betrifft nicht nur die Inbetriebnahme der Maschine, sondern alle Lebensphasen. Häufig fehlen bei Handlungen dann Informationen zu benötigtem Werkzeug, besonderen Kenntnissen oder Handlungen die vor der eigentlichen Handlung durchgeführt werden müssen. Diese strukturellen Fehler sollten immer vermieden werden, die Norm weiß hier ebenfalls indirekt darauf hin, in dem sie Informationen zu benötigten Werkzeugen und Geräten in der Inbetriebnahme fordert.
Zu guter Letzt sollte das Kapitel auch Informationen zu Verfahren, Einstellungen, Prüfungen, Messungen und Inspektionen bereitstellen und den Leser dazu auffordern, das durchgeführte zu dokumentieren. Denn gerade Protokolle zur Inbetriebnahme sind häufig haftungsrelevant, sollte es zur Frage kommen, ob die Maschine mit Schutzausrüstung dem Betreiber übergeben wurde oder nicht. Entsprechend kann ich Ihnen an dieser Stelle nur dringend empfehlen ein sauberes, ausführliches und nachvollziehbares Inbetriebnahmeprotokoll inklusive Bilder zu erstellen und zu pflegen. Den am Ende kann es Ihren Kopf aus der Schlinge ziehen.