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BA #031 Nachhaltigkeit von Produkten und die Auswirkungen auf die technische Redaktion

BA #031 Nachhaltigkeit Von Produkten Und Die Auswirkungen Auf Die Technische Redaktion

Wer kennt es nicht – ein Gerät, das eben noch einwandfrei funktionierte, macht plötzlich nicht mehr, was es soll. Ist das Gerät nicht gerade von ideellem Wert, stellen sich die Benutzer dann schnell die Frage: Reparieren oder Entsorgen?
Schau ich gelegentlich bei unserem Wertstoffhof vorbei, habe ich immer den Eindruck, dass sich offensichtlich viele Besitzer dazu entscheiden ihr Gerät zu entsorgen, denn die Container in denen Kühlgeräte, Fernseher oder gefühlt die gesamte restliche Palette der Elektronikindustrie vertreten ist, sind immer gut gefüllt. Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein.

Vor einiger Zeit verweigerte unsere Waschmaschine ihren Dienst – der Motor wollte nicht auf Drehzahl kommen, damit war der Schleudergang nicht mehr durchführbar. Das Diagnosesystem der Maschine verriet mir mit Hilfe der Bedienungsanleitung nur, dass ein Fehler im Antrieb vorliegt – mehr nicht. Als gelernter Elektrotechniker fand ich die Ursache jedoch schnell selbst heraus: Die Kohlebürsten des Antriebsmotors waren abgenutzt! Da sich diese problemlos austauschen lassen, wollte ich beim Hersteller der Waschmaschine einen neuen Satz bestellen. Man erklärte mir jedoch, dass es keine Ersatzkohlebürsten gäbe, und bot mir stattdessen den Kauf eines neuen Motors an – zum Preis von knapp 200 EUR! Angesichts des damaligen Neu-Kaufpreises von 400 EUR für die mittlerweile sechs Jahre alte Maschine quasi ein wirtschaftlicher Totalschaden. Denn viele Nutzer hätten an meiner Stelle vermutlich nun zähneknirschend eine neue Waschmaschine bestellt und das Altgerät – das übrigens ansonsten noch tadellos in Ordnung war – auf dem Wertstoffhof entsorgt.

Dies umso eher, je weniger ein Nutzer in der Lage ist eine Reparatur selbst vorzunehmen. Schließlich kommen zu den Kosten des Ersatzteils ja dann auch noch die für den Arbeitsaufwand des Servicetechnikers hinzu, der den Austauschmotor hätte einbauen müssen. Insgesamt wäre der Preis eines neuen Gerätes somit sehr schnell erreicht, wenn nicht sogar überstiegen worden.

Verärgert über den „Kundenservice“ des Herstellers unserer Waschmaschine recherchierte ich im Internet und fand tatsächlich nach kurzer Zeit einen Händler, der exakt die Kohlebürsten führte, die ich suchte! Getreu meinem Motto: Warum nur einen Satz kaufen, wenn ich für den doppelten Preis gleich zwei bekommen kann, erstand ich für sage und schreibe ganze 15 EUR zwei neue Sätze Kohlebürsten. Die gesamte Reparatur war für mich in weniger als einer halben Stunde erledigt und unsere Maschine läuft mittlerweile seit drei Jahren wieder tadellos!

Soweit meine persönlichen Erfahrungen. Nun gibt es seit längerem auf der politischen Ebene Bestrebungen dieser Ressourcenverschwendung europaweit Einhalt zu gebieten. Ein Instrument hierbei ist der Green Deal.

Der Green Deal

Der Green Deal ist eine Wachstumsstrategie zur Erzielung einer EU-weiten modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. In diesem Zuge ist der vollständige Stopp der Netto-Treibhausgasemissionen ab 2050 und eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung vorgesehen.

Neben einer Vielzahl damit verbundener Vorhaben und Maßnahmen soll die Industrie angehalten werden Produkte anzubieten, die durch ihre Reparaturfähigkeit langlebiger und am Ende wiederverwertbarer sind. Hierzu gehört auch die Prüfung eines garantierten Rechtes des Kunden auf Reparaturen seines Produktes.

Im Rahmen der Digitalisierung ist ein elektronischer Produktpass angedacht, der es den Verbrauchern ermöglicht sich über die Herkunft und Zusammensetzung aber auch über die Möglichkeiten zur Reparatur, Demontage oder Entsorgung zu informieren.

Ein weiterer Ansatz besteht darin, Produkte nicht als Produkt an sich, sondern im Rahmen einer damit verbundenen Dienstleistung anzubieten. So offeriert beispielsweise ein niederländisches Unternehmen seinen Kunden den Betrieb und die Wartung ganzer Beleuchtungssysteme. Die dort eingesetzten Komponenten sollen sich durch eine einfache Reparaturmöglichkeit und spätere Wiederverwendung auszeichnen.

Im Rahmen des Vorschlages zu Änderungen des horizontalen Verbraucherrechts (Richtlinie 2011/83/EU) sollen Verbraucher künftig u.a. auch die für Reparaturen erforderlichen Angaben sowie Informationen zum Reparierbarkeitswert eines Produktes erhalten.

Mittels einer Initiative zur Förderung der Reparatur von Konsumgütern (Recht auf Reparatur) soll die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ergänzt werden.

Über den aktuellen Status können Sie sich unter dem in den Shownotes angegebenen Link informieren.

Was umfasst das Recht auf Reparatur?

Diese Frage zu klären ist aus meiner Sicht auch für uns technische Redakteure von großer Bedeutung (Stichwort Zielgruppe).
Auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist zu unter anderem zu lesen, dass unabhängige Reparaturen und Reparatur-Initiativen gestärkt werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen beispielsweise auch die immer mehr zunehmenden Repair-Cafes unproblematisch an Ersatzteile der Hersteller herankommen. Zitat: „Es kann nicht sein, dass die Hersteller erzwingen können, dass ihre Produkte nur in herstellereigenen Reparaturwerkstätten repariert werden.„

An sich ein begrüßenswerter Vorschlag, der dennoch Konfliktpotential mit sich bringen könnte. Wer einmal ein Repair-Cafe besucht hat, wird feststellen, dass die Bandbreite der dort von den hilfesuchenden Besitzern angelieferten Produkten von rein mechanischen wie beispielsweise Omas alte Handkaffeemühle bis zu elektrisch betriebenen wie Mikrowelle, Kaffeemaschine oder Stereoanlage reicht. Nun ist es so, dass ein Fachbetrieb, der ein elektrisches Gerät wieder instand setzt, verpflichtet ist, abschließend eine Sicherheitsprüfung nach VDE 0701/0702 durchzuführen und damit zu dokumentieren, dass von dem Gerät keine Gefahren durch Elektrizität ausgehen. Eine solche Prüfung erfordert außer hierin geschultem Personal auch ein entsprechendes geeignetes und geeichtes Messgerät, was zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro kostet.

Ein weiteres Beispiel: Eine Waschmaschine mit integriertem Wäschetrockner hat einen Defekt – die Wäsche wird nicht mehr richtig trocken. Da sich das Gerät nur mit Aufwand in ein Repair-Cafe transportieren lässt unterstellen wir, dass ein hilfsbereiter Mensch aus diesem Umfeld einen Hausbesuch macht, um die Maschine zu untersuchen. Als Fehlerursache diagnostiziert er einen schadhaften Temperaturfühler, den er austauscht. Leider vergisst er beim anschließenden Zusammenbau den vorher vom Gebläse abgezogenen Stecker wieder ordnungsgemäß zu montieren. Auf einen Probelauf verzichtet er aus Zeitgründen. Als der Besitzer kurze Zeit später seine Wäsche trocknen will kommt es zu einem Brand im Gerät aufgrund Überhitzung. Auch wenn glücklicherweise niemand verletzt wird, stellt sich die Frage: Wer stellt sicher, dass die hilfsbereiten Menschen, die beispielsweise in den Repair-Cafes ihre Dienste zur Verfügung stellen entsprechende Qualifikationen und Ausrüstungen mitbringen? Wer haftet, wenn ein fehlerhaft repariertes Gerät zu einem Sach- oder gar zu einem Personenschaden führt? Wer haftet für den Ersatz des dann vermutlich endgültig zerstörten Gerätes?

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Auswirkungen auf die TR

Welche Auswirkungen haben all diese Bestrebungen und Überlegungen nun auf unsere tägliche Arbeit in den technischen Redaktionen?

Wie mein eigenes Eingangsbeispiel zeigt, lassen sich Reparaturen oftmals mit wenig finanziellem und zeitlichem Aufwand durchführen und ein älteres Produkt kann so oftmals noch sehr lange weiter genutzt werden. Das künftige Recht auf Reparaturen an einem Produkt führt aus meiner Sicht aber auch zu einigen Fragen:

Wer soll die Reparaturen durchführen?

Hier gibt es im Grunde genommen wohl nur zwei Gruppen: Die eine besteht aus Fachleuten aus dem Kreis des Herstellers, autorisierter Servicepartner, entsprechend qualifizierter Handwerksbetriebe sowie Nutzer mit geeigneter Ausbildung und handwerklichem Geschick. Die andere aus Nutzern, die zwar keine dezidierte technische Ausbildung haben aber sich eine Reparatur anhand einer detaillierten Anleitung durchaus zutrauen.

Im ersten Fall haben wir die uns ja schon bekannte Zielgruppe, für die wir Service- und Montageanleitungen verfassen. Im zweiten Fall stellt sich nun die Frage, wie Reparaturanleitungen für diesen Personenkreis zu verfassen sind. Während wir beispielsweise bei einem ausgebildeten Elektrotechniker voraussetzen könnten, dass er die Regeln in Bezug auf die elektrische Sicherheit kennt, müssten wir dem Nichtfachmann auch diese Informationen in die Anleitung schreiben um ihn auf die Gefahren des elektrischen Stromes hinweisen. Kurzum: Der Umfang und die Dokumentationstiefe einer solchen Anleitung dürfte signifikant zunehmen und inhaltlich besondere Anforderungen an alle stellen, die an ihrer Konzeption beteiligt sind.

Dass wir es vermutlich verstärkt mit einer Zielgruppe zu tun bekommen, die nicht immer fachlich qualifiziert ist, kann man möglicherweise aus dieser Formulierung auf der Website des BMVU folgern – Zitat: „Diese Pflicht gilt gegenüber fachlich kompetenten Reparateuren und für bestimmte Ersatzteile auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern“. Konkret geht es hierbei einleitend um die seit März 2021 bestehende Verpflichtung der Hersteller Ersatzteile für bestimmte Produktgruppen wie Kühlschränke, Spül- und Waschmaschinen, Fernseher und anderen Großgeräte bis zu 10 Jahre vorzuhalten.

Was ist überhaupt reparierbar?

Welche Komponenten eines Gerätes sollen repariert werden können?
Viele Reparaturen erfordern nicht nur fachliche Kenntnisse,   sondern auch spezielle Werkzeuge und Messgeräte.

Auch hier wieder ein Beispiel: Das Leistungsmodul einer Waschmaschine hat einen Defekt. Während ein versierter Elektroniker den durchgebrannten Transistor auch ohne das Studium einer Reparaturanleitung sehr schnell als Fehlerursache diagnostizieren wird, ist der elektrotechnische Laie hier wohl überfordert. Selbstverständlich kann man für einzelne Gerätekomponenten komplette Messanleitungen mit Referenzspannungen und detaillierter Handlungsanleitung erstellen – nur werden diese einem Laien oft nicht weiterhelfen. Aber nehmen wir an, dass wir genau hierfür eine entsprechende Anleitung zu erstellen haben. Diese einzelnen Arbeitsschritte für die Zielgruppe „elektrotechnischer Laie“ verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten dürfte die Leistungsfähigkeit der meisten technischen Redaktionen sprengen.

Alle hierzu erforderlichen Informationen müssten mindestens aus der Entwicklungsabteilung kommen – die Kollegen dort werden sich freuen.

Das Recht auf Reparatur durch den Endanwender kann sich daher meiner Meinung nach nur auf die Komponenten beziehen, die kein spezielles Fachwissen und keine speziellen Werkzeuge und Messgeräte erfordern – insbesondere dann, wenn man dem Hersteller kein komplettes Redesign seines Produktes zumuten möchte. In der Regel werden dieses rein mechanisch Gerätekomponenten oder aber komplette Modulgruppen, die über Steckverbindungen einfach getauscht werden können, sein. Aber auch hier liegen die Hürden für Laien oft recht hoch. Versuchen Sie doch mal, den Antriebsriemen eines klassischen Tonbandgerätes zu wechseln oder den Wasserstopp Ihrer Waschmaschine 😉

Die Frage der Wirtschaftlichkeit

Ob eine Reparatur wirtschaftlich ist oder nicht muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Eines dürfte jedoch klar sein: Besitzer eines Produktes, die über die notwendigen Kenntnisse und Werkzeuge für eine Reparatur verfügen werden – vermutlich nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen – wohl eher eine Reparatur in Betracht ziehen als diejenigen, die hierzu auf den Werkskundendienst oder einen Handwerksbetrieb angewiesen sind.

Eine weitere bedeutende Frage in diesem Zusammenhang lautet: Wie lange arbeitet das reparierte Gerät, bis ein neuer Defekt auftritt? Mit zunehmendem Gerätealter können schließlich auch andere Komponenten ausfallen wie z. B. Trommellager oder Trommel-Tür-Abdichtung – um bei meinem Waschmaschinenbeispiel zu bleiben.

So werden sich manche Besitzer auch die Frage stellen, ob ein neues Gerät nicht von vornherein eine sinnvollere Entscheidung wäre, beispielsweise um ein Modell mit deutlich günstigeren Energieverbrauchswerten oder verbessertem Leistungsumfang zu erwerben. Um die Entsorgung des Altgerätes brauchen sie sich meist keine Gedanken machen, viele Händler bieten schon an, beim Kauf eines Neugerätes das alte kostenlos abzuholen.

Was demgegenüber bei der Betrachtung der Gesamtbilanz hinsichtlich der Umweltverträglichkeit eines Produktes meiner Meinung nach nicht unbeachtet bleiben darf und eher für eine Reparatur spricht, ist der Energieaufwand, der für das Recycling eines Produktes anfällt: Abtransport, Zerlegen in einem Wertstoffhof oder spezialisiertem Unternehmen, Transport zur weiteren Verwertung, der Recyclingvorgang selbst (z. B. Reinigen, Einschmelzen, Produktion der neuen Komponente wie z. B. die Trommel der Waschmaschine), die Produktion des Gesamtproduktes, der Transport zum Händler und schließlich zum Kunden. Das zu berechnen dürfte allerdings nicht einfach wenn sogar unmöglich sein. Und dennoch: Irgendwann ist jedes Produkt am Ende seiner Lebenszeit angekommen und wenn dann eine optimale Wiederverwertungskette greift, haben wir viel für unsere Umwelt getan.

Welche Produkte sind betroffen?

Grundsätzlich sind erst einmal Produkte aller Wirtschaftssektoren betroffen. Man spricht hier von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Was bedeutet dieser sperrige und eigentlich auch gar nicht sofort im Sinn erfassbare Begriff? Das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) als Umsetzung der Richtlinie 2005/32/EG bzw. 2009/125/EG – also der sog. Ökodesign-Richtlinie – definiert ihn in § 2 wie folgt: „Ein energieverbrauchsrelevantes Produkt ist ein Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflusst und der in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.“ Die weiteren Teile sind hier nicht so relevant.

Sind wir nun aber schlauer? Was ist ein energierelevantes Produkt? Und was ist mit „den Verbrauch von Energie beeinflussen“ gemeint? Leider gibt das EVPG hierzu nichts weiter her und auch in der Richtlinie selbst wurde ich nicht fündig. Erst eine völlig andere Fundstelle im Internet (dem brandenburgischen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)) bestätigte meine eigene hilfsweise Ableitung. Hiernach würde es sich also bei einem engergieverbrauchsrelevantem Produkt um jedes Produkt handeln, dass in irgendeiner Form während seines Betriebes Energie verbraucht, erzeugt oder überträgt (dies werden i. d. R. Geräte aber auch beispielsweise Stromerzeuger sein) oder den Verbrauch von Energie beeinflusst (hierunter fallen u. a. Materialien zur Wärmedämmung von Gebäuden). Die Formulierungen Energie verbrauchen oder erzeugen lasse ich an dieser Stelle aus umgangssprachlichen Gründen stehen, aus naturwissenschaftlicher Sicht sind sie genau genommen falsch, denn Energie kann weder erzeugt noch verbraucht, sondern lediglich – mit einem mehr oder weniger großen Wirkungsgrad – von einer Energieform in eine andere umgewandelt werden (Stichwort sind hier der 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik). Insofern ist es eigentlich auch falsch von erneuerbaren Energien zu reden.

Mittlerweile existieren mindestens 28 Produktgruppen, zu denen bereits eine entsprechende EU-Verordnung vorliegt, zahlreiche weitere befinden sich in Konsultationen bzw. der Durchführung von Vorstudien. Im Bereich der Werkzeugmaschinen liegt ein Selbstregulierungsvorschlag vor. Eine entsprechende Übersicht findet sich bei Wikipedia, der Link ist ebenfalls in den Shownotes eingefügt.

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Fazit

Halten wir also fest:

  • Die Bestrebungen der EU die Nachhaltigkeit im Produktsektor durch verschiedene Maßnahmen deutlich zu verbessern ist durchweg zu begrüßen.
  • Auch das Vorhaben, die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern oder sogar zu erzwingen ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und unbedingt zu unterstützen.
  • Dennoch besteht aus meiner Ansicht hier noch Regulierungsbedarf hinsichtlich der Qualifikation von Menschen die Reparaturen für andere – beispielsweise in Reparatur Cafes – erbringen. Auch wenn diese unentgeltlich sind. Es kann eigentlich nicht sein, dass Betriebe nur dann solche Leistungen erbringen dürfen, wenn sie eine Vielzahl von Voraussetzungen in fachlicher, ausstattungstechnischer und rechtlicher Sicht erfüllen müssen, andererseits es nicht sichergestellt ist, dass private Reparaturdienstleistungen frei von derartigen Vorgaben durchgeführt werden dürfen.
  • Für die technische Redaktion sehe ich derzeit keine nennenswerten Änderungen außer der, dass wir uns vermutlich auf eine neue Zielgruppe einstellen müssen: Benutzer, die ihr Produkt selber reparieren möchten, obwohl keine ausreichende Qualifikation vorliegt. Mit den Herausforderungen, auch für diese Zielgruppe brauchbare Anleitungen zu schreiben, werden wir aber schon fertig.
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