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MS #001 – Maschinensicherheit: Anforderungen & Schutzmaßnahmen an Maschinen

MS #001 – Maschinensicherheit: Anforderungen & Schutzmaßnahmen An Maschinen

Anforderungen & Schutzmaßnahmen an Maschinen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung

Heute möchte ich eine neue kurze Reihe von Podcast Folgen beginnen. Dabei möchte ich auf die Maschinensicherheit im Allgemeinen eingehen. Neben Angaben zu was passieren kann, wenn unter anderem Schutzeinrichtungen an Maschinen manipuliert werden, möchte ich auch die Besonderheiten in der Technischen Dokumentation beleuchten.

Ich werde in dieser Folge mit den Anforderungen und Schutzmaßnahmen an Arbeitsmitteln beginnen, die zur Maschinensicherheit beitragen. In weiteren folgen gehe ich dann auf weitere Bereiche in diesem Themengebiet ein.

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Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung

Die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen haben sich über die Jahre und mit der zunehmenden Automatisierung sehr verändert. Automatisch ablaufende Prozesse bedeuten auch Gefährdungen für die Personen, welche die Maschine bedienen. Zuverlässige und in den Arbeitsprozess integrierte Schutzmaßnahmen sind daher ein unverzichtbares und notwendiges Element der Maschine.

Im deutschen Recht ist diese Notwendigkeit in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt und regelt die sichere Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte.

Die Betriebssicherheitsverordnung betitelt Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen als Arbeitsmittel, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Die Verordnung regelt die Bereitstellung dieser Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber (der Betreiber der Maschine) in Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Anwender bei der Verwendung dieser Arbeitsmittel.

Jedes Arbeitsmittel, also auch Maschinen, sind durch eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung auf ihre Sicherheit zu prüfen. Als Sicherheitsmaßstab dieser Prüfung zählt der Stand der Technik, soweit diese nicht durch andere harmonisierte Richtlinien geregelt sind.

Ich möchte zuerst auf allgemeine Punkte eingehen, auf die Arbeitsmittel bzw. Maschinen in Hinblick auf Ihre Sicherheit zu prüfen sind bevor ich auf spezielle Tätigkeiten oder Lebensphasen eingehe.

Allgemeine Maßnahmen

Im Allgemeinen ist eine Maschine zuerst auf Ihre sichere Verwendung und die Grundsätze der Ergonomie zu betrachten, damit die Beschäftigten bei der Verwendung der Maschine keinen Gefährdungen ausgesetzt sind.

Das Bedienpersonal ist Gefährdungen durch Druck, Hitze, Gas, Staub, Dampf, Rauch und anderen Flüssigkeiten ausgesetzt, welche eine Maschine bilden kann. Ebenso sind Stoß- und Schneidestellen an bewegten Teilen der Maschine vorhanden, die ein Einziehen oder Quetschen von Gliedmaßen zur Folge haben kann.

Daher ist beispielsweise zu prüfen ob die Beschäftigten über ausreichenden Bewegungsfreiraum an der Maschine verfügen. Genauso muss man die Einhaltung von erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabständen überprüfen.

Ein Arbeitstempo oder ein Arbeitsrhythmus ist zu vermeiden, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können. Bedien- und Überwachungstätigkeiten, die eine uneingeschränkte und dauernde Aufmerksamkeit erfordern sind ebenfalls zu vermeiden.

Oberflächen der Maschine sind hinsichtlich scharfer Ecken und Kanten und raue Oberflächen zu prüfen, um Gefährdungen daran mittels entsprechenden Schutzmaßnahmen auszuschließen.

Alle Leitungen an der Maschine müssen so verlegt sein, damit Gefährdungen ausgeschlossen sind. Auch ist zu prüfen ob es möglich ist, Teile der Maschine direkt oder indirekt zu berühren, die unter elektrischer Spannung stehen.

Gehen im laufenden Betrieb der Maschine Schutzeinrichtungen kaputt, besteht für den Benutzer zudem ein erhöhtes Unfallrisiko.

Sicherheit von Schutzeinrichtungen

Im Bereich der Schutzeinrichtungen hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die Schutzeinrichtungen stabil gebaut sind und ausreichend Schutz gegen Gefährdungen bietet.

Der Betreiber muss prüfen, ob es möglich ist Instandhaltungsarbeiten oder Eingriffe in die Maschine vorzunehmen, bspw. für den Einbau oder Austausch von Teilen, ohne die Schutzeinrichtungen zu demontieren.

Ebenfalls ist zu prüfen, ob die Schutzeinrichtungen zusätzliche Gefährdungen verursachen können und inwiefern die Schutzeinrichtungen die Beobachtung und Durchführung des Arbeitszyklus einschränken.

Auch muss sichergestellt sein, dass die Schutzeinrichtungen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden. Die Manipulation von Schutzeinrichtungen ist ein besonderes Thema, was ich in der nächsten Folge ausführlich behandeln werde.

Defekte oder demontiere Schutzeinrichtungen müssen entsprechend sofort ausgetauscht werden. Die Maschine ist solange still zu setzen, bis die Schutzeinrichtungen wieder funktionsfähig sind und der weitere sichere Betrieb der Maschine gewährleistet ist.

Maßnahmen beim Transport, Montage und Demontage der Maschine

Jede Art von getroffenen Schutzmaßnahmen müssen Risiken während der gesamten voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine beseitigen, dies gilt auch für die Phasen in der eine Maschine beispielsweise transportiert wird. Eine Maschine die während Ihrer Lebensdauer dazu bestimmt ist, an verschiedenen Aufstellungsorten ihre Tätigkeit zu verrichten, muss öfters demontiert, transportiert und montiert werden. Hier sind Maßnahmen für die Standsicherheit der Maschine und zur Erleichterung der Handhabung beim Transport zu treffen.

Gewählte Maßnahmen in der Montage und Demontage einer Maschine sollen verhindern, dass Gefahren durch Montage- bzw. Demontagefehler auftreten können.

Ingangsetzen von Maschinen

Ebenfalls sind vor Ingangsetzen der Maschine die Befehlseinrichtungen zu überprüfen, die für eine sichere Verwendung notwendig sind. Zum einem muss geschaut werden, ob diese leicht ohne Gefährdung erreichbar sind und gegen unbefugtes oder unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sind. Falls mehrere Befehlseinrichtungen vorhanden sind, dürfen diese nicht gleichzeitig das Ingangsetzen der Maschine ermöglichen.

Auch muss es möglich sein dass Beschäftigte, falls erforderlich Gefahrenbereiche rechtzeitig verlassen können und sich so Gefährdungen durch das in Gang setzen von Maschinen entziehen können.

Auch die Befehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen gilt es zu überprüfen. Der Standort des Bedienens muss jede einzelne Energiequelle dauerhaft und sicher trennen können. Der Befehl zum Stillsetzen muss Vorrang haben gegenüber dem Befehl zum Ingangsetzen. Die Maschine darf nur absichtlich in Gang gesetzt werden. Mindestens eine Funktion der Kategorie 0 muss zum Stillsetzen der Maschine vorhanden sein.

Die unterschiedlichen Kategorien unterteilen sich je nach technischen Bedingungen der Not-Halt Vorrichtungen in den Kategorien 0, 1 und 2.

Die Kategorie 0 sorgt für die sofortige Trennung der Energiezufuhr von der Maschine. Diese Kategorie wählt man, wenn das plötzliche Abschalten der Energie keine Gefährdung verursacht

Als Kategorie 1 versteht man die Versetzung der Maschine in einen sicheren Zustand durch gesteuertes Stillsetzen. Die Energiezufuhr wird erst nach Stillsetzen getrennt, da elektrische Energien für Bremsungen oder ähnliches noch benötigt wird.

Eine Funktion der Kategorie 2 versetzt die Maschine in einen sicheren Zustand, die elektrische Energie in der Maschine verbleibt jedoch dort. Diese Funktion wird angewendet, wenn keine technische Möglichkeit besteht die Energie gefahrlos zu trennen.

Außerbetriebsetzen und Entsorgung

Auch das Außerbetriebsetzen und Entsorgen einer Maschine erfordert entsprechende Maßnahmen.

Energien die noch in der Maschine gespeichert sind müssen sicher abgebaut werden, wenn die Maschine außer Betrieb gesetzt wird.

Zwar enthält die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG keine Anforderungen hinsichtlich Entsorgung, jedoch könnte die Maschine noch Gefahrstoffe enthalten, die vor der Entsorgung sicher abgelassen werden müssen. Entsprechende Bauteile einer Maschine mit Gefahrenstoffe müssen entsprechend gekennzeichnet sein, um Unfälle zu vermeiden.

Betrieb von Maschinen

Die wohl häufigsten Gefährdungen treten im Betrieb einer Maschine auf. Personen werden von Rollen, Bändern oder Wellen eingezogen. Gliedmaßen zwischen Maschinenteilen gequetscht. Rotierende Teile, die sich bewegen oder eingebaute Messer und Schneidwerkzeuge.

Grundsätzlich dürfen nur Personen an der Maschine arbeiten, wenn sie entsprechend unterwiesen wurden. Wenn die Person nicht unterwiesen wurde, besteht eine Gefahr wegen Unkenntnis sich zu verletzten oder die Maschine bzw. das herzustellende Produkt zu beschädigen.

Je nach Art der Arbeit müssen persönliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie das Ablegen von Schmuck, keine langen Haare zu tragen wegen Einzugsgefahr oder das Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung.

Schutzeinrichtungen werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Die bekannteste ist die Trennende Schutzeinrichtung, welches den Beschäftigten von einer Gefahrenstelle trennt. Dies können Schutzgitter, Verkleidungen oder Abdeckungen an der Maschine sein.

Ortsbindende Schutzeinrichtungen binden die Beschäftigen an einen ungefährlichen Ort, um die Maschine bedienen zu können. Eine Zweihandschaltung ist eine solche Schutzeinrichtung. Vor dem Produktionsprozess der Maschine muss der Beschäftigte den Ablaufprozess mit der Zweihandschaltung aus einem sicheren Bereich einleiten.

Abweisende Schutzeinrichtungen verhindern Gefährdungen direkt an der Gefahrenstelle. Die kann beispielsweise ein Schutzblech an einer Rolle sein, welche gegen Einziehen schützt.

Sensorgesteuerte Schutzeinrichtungen schalten die Maschine ab, sobald ein Kontakt nahe einer Gefahrenstelle ausgelöst wurde. Dies ist durch Lichtvorhänge, Lichtschranken oder andere Sensoren möglich.

Instandhaltung von Maschinen

Bei der Instandhaltung von Maschinen ist es wichtig zu wissen, ob die Instandhaltung bei abgeschalteter Maschine erfolgen darf oder ob erst noch Vorkehrungen zu treffen sind um mögliche gespeicherte Energien zu beseitigen.

Die Maschine muss gegen unerwartetem Anlauf gesichert sein, um Personen bei der Instandhaltung nicht zu gefährden. Ein Vorhängeschloss der den Hauptschalter in der Stellung „Aus“ sichert ist beispielsweise eine Lösung, um ein unbeabsichtigtes und/oder irrtümliches Starten der Maschine zu verhindern.

Ebenso muss bekannt sein wie das eingesetzte Personal sicher an die jeweiligen Stellen der Maschine zur Instandhaltung gelangt. Die Zugangswege und -stellen müssen hierbei klar in den jeweiligen Dokumenten wie der Betriebsanleitung beschrieben sein.

Allgemein gilt es die Technische Dokumentation zu lesen, um sich mittels der darin enthaltenen Warn- und Gefahrenhinweise auf mögliche Gefahrenquellen zu informieren.

Schutzeinrichtungen müssen so mit der der Maschine verbunden sein, dass Sie sich nur mit entsprechendem Werkzeug wie einem Schraubenschlüssel für Instandhaltungsarbeiten lösen lassen. Befestigungselemente von Schutzeinrichtungen müssen so ausgelegt sein, dass Sie während der regelmäßigen Demontage wegen Instandhaltungsarbeiten nicht verloren gehen können.

Störungen und Unfälle

Sollte es zu Störungen oder sogar Unfälle kommen, müssen eventuelle Sperren für den Zugang in die Maschine schnell über entsprechend gekennzeichnete Notentriegelungen gewährleistet sein.

Im Falle von Notfällen muss jedes Arbeitsmittel mindestens über eine Not-Halt-Befehlseinrichtung verfügen, welche schnell leicht und gefahrlos erreichbar ist und auffällig gekennzeichnet ist. Diese Befehlseinrichtung muss das Gerät im Notfall stillsetzen und in einen sicheren Zustand bringen.

Die Betriebsanleitung sollte Anweisungen enthalten über das erforderliche Vorgehen bei Unfällen und zur sicheren Störungsbeseitigung.

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  • Verständliche Abbildungen
  • Hochwertige textliche Gestaltung

Zukünftige Podcasts – In eigener Sache

Wir sind am Ende dieser Podcast Folge angekommen. Ich hoffe Ihnen hat diese Folge der neuen Reihe gefallen. In diesem Fall würde ich mich freuen, wenn Sie in den Bewertungen eine positive Rezension verfassen könnten.

Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen zu weiteren Themen haben, schreiben Sie sie in die Kommentare oder senden Sie sie uns diese per E-Mail an info@gft-akademie.de zu. Wir freuen uns über jede Rückmeldung.

Die nächste Folge behandelt was alles passieren kann wenn Schutzeinrichtungen an Maschinen manipuliert werden.

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