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CE #015 Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung

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Die CE-Kennzeichnung wirft auch nach jetzt bald 30 Jahren noch immer Fragen bei den verschiedensten Marktteilnehmern auf und diese landen häufig in unserem Postfach. Egal ob von erfahrenen Profis mit jahrelanger Erfahrung im Maschinenbau oder Neuling und Quereinsteiger. Daher ist es nun Zeit, diese Fragen gesammelt zu beantworten.

Daher werden wir an dieser Stelle nun die häufigsten Fragen um die CE-Kennzeichnung beantworten, die bei uns immer wieder gestellt werden. Sollten Sie selbst auch eine Frage haben und eine Antwort dazu wünschen, so schreiben Sie uns diese per E-Mail oder in einen Kommentar. Dann wird diese ebenfalls entweder direkt oder über einen solchen Podcast beantwortet.

1. Was ist die CE-Kennzeichnung überhaupt?

Die CE-Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen der Europäischen Union. Die EU hat mehrere, sogenannte Harmonisierungsrichtlinien erlassen, um primär die Bevölkerung vor verschiedenen Gefahren zu schützen und einen einheitlichen Handel auf dem europäischen Markt zu ermöglichen.

Die einzelnen Harmonisierungsrichtlinien stellen dabei Anforderungen an die jeweils betroffenen Produkte. Diese Anforderungen werden häufig als „grundlegende Anforderungen“ bezeichnet und betreffen meistens die Produktsicherheit. Sie sollen aber auch gleichzeitig dafür sorgen, dass es faire Bedingungen auf dem Binnenmarkt gibt. Ein Hersteller eines Produktes in Portugal hat sich an dieselben grundlegenden Anforderungen zu halten, wie ein Hersteller in Deutschland oder Polen. Zumindest das Produkt betreffend, den Lohn- und Gehaltsunterschiede und andere wirtschaftliche Faktoren werden durch die CE-Kennzeichnung nicht abgedeckt. Aber es ist zumindest ein Anfang.

2. Unter welche Harmonisierungsrichtlinie fällt ein Produkt?

Ein Produkt kann unter eine oder mehrere dieser Richtlinien fallen. Dies ist aber immer vom jeweiligen Produkt abhängig und muss vom sogenannten Inverkehrbringer recherchiert werden. Einfache Produkte wie eine Lampe fallen beispielsweise nur unter die Niederspannungsrichtlinie. Wird das Produkt aber in den Funktionen erweitert, wie beispielsweise durch eine Funksteuerung, kann zusätzlich noch die Funkanlagenrichtlinie anzuwenden sein.

Der Grund dafür liegt in den Richtlinien und, ich nenne es mal, „den jeweiligen Kernthemen“. Die Niederspannungsrichtlinie betrachtet einfach gesagt die Gefahren, die durch elektrischen Strom entstehen können. Die Funkanlage dagegen nur die Gefahren, die durch Funkanlagen und die Nutzung von Funkwellen. Im Grunde könnte man sagen, je komplexer ein Produkt, umso mehr Richtlinien können zutreffen.

3. Wer ist der „Inverkehrbringer“?

Der „Inverkehrbringer“ ist die natürliche oder juristische Person, die ein Produkt zum ersten Mal auf dem europäischen Markt bereitstellt. Dies kann beispielsweise der Hersteller sein, wenn er direkt auf dem europäischen Markt das Produkt verkauft.

Es kann aber auch der Importeur oder Händler sein, der das Produkt auf dem asiatischen Markt einkauft und hier dann weiterverkaufen möchte. Im Grund kann man sagen, der Inverkehrbringer ist die Person oder das Unternehmen, das das Produkt nach Europa bringt.

Ein Händler der das Produkt aber auf dem europäischen Markt einkauft, ist aber niemals der Inverkehrbringer. Denn das Produkt ist ja bereits auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht.

4. Welche Pflichten habe ich als Hersteller, Inverkehrbringer, Importeur oder Händler?

Eine genaue Liste der Aufgaben und Pflichten finden sich in den einzelnen Harmonisierungsrichtlinien. Dort gibt es detaillierte Auflistungen, welche Pflichten die einzelnen Marktteilnehmer haben. Nicht nur der Inverkehrbringer ist dort aufgeführt, sondern auch andere Rollen wie der Hersteller, der Importeur oder der Händler.

Da die Aufgaben teilweise von den einzelnen Richtlinien abhängig sind, gehe ich hier nicht detailliert darauf eingehen. Aber grob gesagt, hat der Hersteller bzw. der Importeur die umfangreichsten Pflichten, denn er ist für das Produkt verantwortlich. Er muss die CE-Kennzeichnung und die dazugehörenden Unterlagen besitzen und das CE-Zeichen am Produkt anbringen. Ihn trifft aber auch die volle Härte des Gesetzes, falls er gegen diese Pflichten verstößt.

5. Welche Harmonisierungsvorschriften gibt es?

Zum Januar 2024 gibt es aktuell 28 verschiedene CE-Richtlinien. Zu den am häufigsten anzuwendenden Richtlinien gehören:

  • die Maschinenrichtlinie,
  • die Niederspannungsrichtlinie,
  • die EMV-Richtlinie,
  • die Medizinprodukteverordnung,
  • die Funkanlagenrichtlinie,
  • die ATEX-Richtlinie,
  • die Ökodesign-Richtlinie
  • und die Spielzeugrichtlinie.

Dabei ist zu beachten, dass die Richtlinien in manchen Fällen kombiniert angewendet werden müssen. Ein ferngesteuertes Auto wird beispielsweise mindestens unter die Spielzeugrichtlinie und die Funkanlagenrichtlinie fallen. Ich sage hier mindestens, weil es auch noch weitere Richtlinien gibt, beispielsweise eine für Chemikalien und Stoffe in Elektrobauteilen.

6. Wie stelle ich fest, unter welche Richtlinien mein Produkt fällt?

Der erste Schritt ist immer eine Produktanalyse und der Abgleich mit den einzelnen Richtlinien. Wir nutzen beispielsweise ein Frage/Antwort-Muster um Richtlinien einzubeziehen bzw. auszuschließen. Bei einigen Richtlinien ist dies schnell erfolgt, beispielsweise wenn es um die ATEX-Richtlinie, also um Explosionsschutz geht. Wenn das Produkt nicht unter solchen Bedingungen eingesetzt werden darf, ist die ATEX-Richtlinie, einfach gesagt, nicht anzuwenden.

Bei anderen Richtlinien kann dies dagegen schwerer und aufwändiger sein. Wichtig hierbei ist, dass der Inverkehrbringer sein Produkt entsprechend genaustens definiert und im Falle eines Importes auch alle Informationen dazu hat. Wichtige Kernfragen dazu sind:

  • Wer benutzt das Produkt und welche Kenntnisse hat die Person?
  • In welchem Umfeld wird das Produkt verwendet?
  • Welche Funktionen hat das Produkt?
  • Wo darf das Produkt nicht verwendet werden?

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7. Ich weiß, unter welche Richtlinie mein Produkt fällt. Wie bekomme ich eine CE-Kennzeichnung bzw. wie ist das Verfahren dazu?

Diese Frage kann prinzipiell nicht pauschal beantwortet werden, da es von der jeweiligen Richtlinie bzw. den Richtlinien und deren Anforderungen abhängig ist.

In den meisten Richtlinien ist es so, dass man die Wahl zwischen mehreren, sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren hat. Viele Richtlinien erlauben häufig 3 verschiedene Arten von Konformitätsbewertungsverfahren:

  • Herstellerselbstauskunft, häufig „interne Fertigungskontrolle“ genannt
  • EU-Baumusterprüfung
  • Einzelprüfung

Die Anwendung dieser Verfahren sind dabei häufig abhängig von der Art des Produktes und dessen Gefährlichkeit. Maschinen können häufig (aber nicht immer!) ohne Beteiligung von benannten Stellen vom Hersteller selbst bewertet werden. Medizinprodukte dagegen fordern in vielen Fällen die Beteiligung von benannten Stellen. Andere Richtlinien wie die Funkanlagenrichtlinie erfordern Nachweise und Messungen für das Erlangen der Konformität. Hier ist dann auch häufig der Weg in ein Prüflabor notwendig.

8. Mein Produkt fällt unter keine Richtlinie, gibt es das?

Ja, Produkte können auch in einigen Fällen unter keine der CE-Richtlinien fallen. Dann aber greift eine übergeordnete Richtlinie, die Produktsicherheitsverordnung. Diese Verordnung legt ebenfalls wie der Name schon sagt grundlegende Anforderungen an die Produktsicherheit fest. Produkte die darunterfallen, erhalten jedoch keine CE-Kennzeichnung.

9. Hier wird die ganze Zeit von Richtlinien und Verordnungen gesprochen. Worin liegt der Unterschied?

Der Unterschied zwischen den CE-Richtlinien und Verordnungen liegt an deren Umsetzungen in das jeweilige nationale Gesetz. Die EU hat 2008 ihren rechtlichen Rahmen verändert, man spricht in diesem Kontext vom „new legislative framework“.

CE-Richtlinien die vor oder um diesen Zeitpunkt herum erarbeitet wurden sind Richtlinien. Diese müssen erst durch die jeweiligen Gremien der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie gültig wurden. Dies kann man im deutschen Recht an der derzeit noch gültigen Maschinenrichtlinie von 2006 erkennen. Diese Richtlinie wurde bei uns in das Produktsicherheitsgesetz, Anhang 9 umgesetzt und galt ab dem 29. Juni 2008. In anderen Staaten der EU galten die Anforderungen jedoch teilweise schon früher oder erst später, je nach Geschwindigkeit bei der Umsetzung.

Um diesen zeitliche Versatz  durch die nationalen Gremien zu verhindern, wurde u. a. der „new legislative framework“ und die Verordnungen eingeführt. Die Verordnungen haben auch eine Übergangsfrist, diese ist aber für alle Staaten gleich. Die neue Maschinenverordnung wurde letztes Jahr im Juni verabschiedet und muss ab dem 14. Januar 2027 im ganzen europäischen Wirtschaftsraum angewendet werden.

10. Kann ich die CE-Kennzeichnung nicht einfach so anbringen und den ganzen Papierkram sparen? Mein Produkt ist schließlich sicher…

Nein, die CE-Kennzeichnung sollte nicht einfach so angebracht werden. Wie in Frage 9 am Rande erwähnt, ist die CE-Kennzeichnung eine gesetzliche Kennzeichnung. Eine widerrechtliche Verwendung der Kennzeichnung ist strafbar. Hier kann es zu Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und Haftstrafen kommen, je nach Schwere der Straftat.

Sollte ein Produkt also unter eine der Richtlinien fallen, muss unbedingt die CE-Kennzeichnung angebracht und der damit verbundene Bewertungsprozess durchgeführt werden. Fällt das Produkt unter keine Richtlinie, darf die CE-Kennzeichnung nicht angebracht werden. Auch eine unzulässige Anbringung ist strafbar.

11. Wer sind benannte Stellen und ist die GFT Akademie GmbH eine benannte Stelle?

Die sogenannten Benannte Stellen (notified bodies) sind seitens der EU bevollmächtigte und überprüfte Institutionen und Unternehmen, die für die Konformitätsbewertung hinzugezogen werden können oder manchmal auch müssen. Die benannten Stellen sind alle im sogenannten NANDO-Verzeichnis der EU aufgelistet.

Wirkt eine benannte Stelle bei einer Konformitätsbewertung mit, so wird die Nummer der benannten Stelle auf der Konformitätserklärung mitaufgeführt. Durch diese Nummer kann die Stelle eindeutig identifiziert werden.

Die GFT Akademie GmbH ist jedoch keine benannte Stelle. Wir sind nur ein Dienstleister und Beratungsunternehmen, was Sie jedoch während dem Konformitätsbewertungsprozess und der Erstellung der technischen Unterlagen unterstützen kann.

12. Welche Dokumente werden für die Konformitätsbewertung benötigt?

Im Zuge der Konformitätsbewertung werden viele unterschiedliche Dokumente benötigt, die wiederum von der jeweiligen Harmonisierungsvorschrift abhängig sind. Diese werden dort jeweils als technische Unterlagen bezeichnet und aufgelistet.

In der Regel gehören dazu:

  • Nachweis der anzuwendenden Richtlinien (Richtlinienrecherche)
  • Angewendete, harmonisierte Normen (Normenrecherche)
  • Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse
  • Betriebsanleitung, inklusive Übersetzungen
  • Konformitätserklärung
  • Nachweis des Konformitätsbewertungsverfahrens bzw. Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

13. Kann die CE-Kennzeichnung ablaufen bzw. die Gültigkeit verlieren?

Die wohl am häufigsten gestellte Frage und die am komplexesten zu beantwortete. Daher die Antwort in einzelnen Schritten:

Prinzipiell kann die CE-Kennzeichnung nicht ablaufen. Es sind auch keine wiederkehrenden Prüfungen oder Tests des Produktes notwendig wie man es bspw. beim Auto mit dem TÜV kennt.

Dies liegt an einer Besonderheit der CE-Kennzeichnung. Genaugenommen ist diese nämlich nur an einem einzigen Tag im Leben des Produktes relevant: An dem Tag, an dem das Produkt zum ersten Mal auf dem Markt bereitgestellt wird. Also grob gesagt, an dem Tag, an dem es verkauft oder eingesetzt wird. Danach hat die CE-Kennzeichnung theoretisch keine Relevanz mehr. Aber bitte nicht falsch verstehen, das Produkt muss trotzdem auch danach sicher sein, wir sind dann nur in anderen, rechtlichen Bereich wie dem Arbeitsschutz unterwegs.

Aber: Die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung kann in besonderen Fällen erlöschen. Beispielsweise wenn das Produkt einer sogenannten „wesentlichen Veränderung“ unterliegt. Ich werde dies hier nicht weiter erläutern, da die wesentliche Veränderung ein eigenes großes Thema ist. Aber kurzgefasst, diese trifft häufig ein, wenn ein Produkt umgebaut oder verändert wird. Dies muss aber immer im Einzelfall betrachtet werden.

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14. Wie verhält es sich mit der Gültigkeit der CE-Kennzeichnung, wenn es eine neue Verordnung gibt?

Diesen Fall haben wir gerade im Falle der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der neuen Maschinenverordnung, weshalb ich dies als Beispiel heranziehe. Aktuell befinden wir uns in der sogenannten Übergangsfrist. Diese gilt noch bis zum 14. Januar 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Maschinen noch konform zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf dem Markt bereitgestellt werden, ab dem 15. Januar ist die Richtlinie aber ungültig. Ergo dürfen ab dem 15. Januar keine Maschinen mehr auf dem Markt bereitgestellt werden, die nur nach der Maschinenrichtlinie bewertet wurden.

Für Sie als Hersteller bedeutet dies, dass Sie die Zeit bis dahin gut nutzen sollten, um sich mit der neuen Verordnung auseinanderzusetzen. Sie müssen unter Umständen Ihre Produkte dafür anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Nur dann dürfen Sie Ihre Produkte noch nach dem 14. Januar verkaufen bzw. auf dem Markt bereitstellen.

Sollten Sie zu den schnellen gehören und die Anforderungen bereits erfüllen, können Sie schon bereits heute Ihre Produkte gemäß Maschinenverordnung mit der CE-Kennzeichnung versehen und die Konformität dazu erklären. Einige unserer Kunden tun dies auch bereits.

In dieser Sache auch ein ernstgemeinter Rat: Warten Sie bitte keinesfalls bis Ende 2026, um sich mit der Maschinenverordnung auseinanderzusetzen. Ansonsten könnte es sein, dass Sie Ihre Produkte nicht weiterverkaufen können und in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Denn je nach Produkt dauert die Anpassung unter Umständen einige Zeit.

15. Unser Kunde behauptet, dass unsere CE-Kennzeichnung ungültig ist. Was können wir tun?

Diese Frage sollte immer im Einzelfall betrachtet werden und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wie bereits erwähnt, kann die CE-Kennzeichnung nicht ablaufen oder ungültig werden. Jedoch können falsche Angaben, beispielsweise auf der Konformitätserklärung, oder fehlende Unterlagen dem Kunden die Ansicht vermitteln, dass hier eine ungültige CE-Kennzeichnung vorliegt.

Aber auf Basis unserer Erfahrungen kann ich häufige Ursachen dafür nennen. Es könnte sein:

  • Es werden falsche Harmonisierungsvorschriften oder veraltete Vorschriften in der Konformitätserklärung aufgeführt
  • Ihre Konformitätserklärung enthält veraltete Normen
  • Ihre Konformitätserklärung hat ein Ausstellungsdatum in der weiten Vergangenheit
  • Es fehlen wichtige Unterlagen wie Betriebsanleitung, Risikobeurteilung oder Übersetzungen

16. Ich möchte Waren/Produkte aus Asien in den europäischen Markt importieren und hier verkaufen. Was muss ich in Bezug auf die CE-Kennzeichnung beachten?

Als Importeur von Produkten aus anderen Staaten oder Märkten bekommt der Importeur aus Sicht der CE-Kennzeichnung eine besondere Rolle. Er ist für den Import verantwortlich und vor europäischem Recht somit auch für die importierten Produkte. Er wird quasi zum Hersteller und muss allen Unterlagen für die CE-Kennzeichnung vorhalten.

Dies bedeutet auch, dass er die gesamten Kosten dafür tragen muss, wenn dies der Handelspartner in bspw. Asien nicht tut. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die Handelspartner häufig nicht verstehen, dass es bei uns mehr als eine einzige CE-Kennzeichnung gibt. Sind Importeur als auch Handelspartner Laien in Bezug auf die CE-Kennzeichnung, werden höchstwahrscheinlich sehr schnell Fehler gemacht und die Waren werden vom Zoll einbehalten. Gleichzeitig kann es sehr schnell zu Busgeldern wegen unzureichender oder gar missbräuchlichen Kennzeichnung von Produkten.

Ein weiterer wichtiger Punkt für den Importeur: Als Quasihersteller hat er alle Pflichten und kann wie der Hersteller vor Gesetz belangt werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, falls die europäischen Behörden den Hersteller gesetzlich nicht belangen können. Dann werden sie den Importeur ins Visier nehmen und zur Haftung heranziehen.

17. Meine importierten Waren werden vom Zoll einbehalten, wegen fehlender CE-Kennzeichnung. Aber das Produkt hat eine CE-Kennzeichnung. Was nun?

Diese Frage haben wir auch sehr häufig. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Jedoch gibt es eine Vielzahl an Ursachen, die insbesondere Laien im Kontext der CE-Kennzeichnung nicht verstehen bzw. erkennen können.

Eine häufige Ursache ist tatsächlich, dass die Konformitätserklärung nicht alle notwendigen Harmonisierungsvorschriften für das Produkt aufführt. Produkte aus China erhalten häufig eine CE-Kennzeichnung nach EMV- oder Funkanlagenrichtlinie. Einfach deshalb, weil es vergleichbare Regelungen auch in diesen Staaten gibt. Niemand möchte, dass sein Produkt durch elektromagnetische Wellen gestört wird bzw. andere Produkte beeinträchtigt. Auch für Funkanlagen gibt es internationale Regelungen.

Kommen jedoch andere Richtlinien wie beispielsweise bei Spielzeug dazu, fehlen diese in der Konformitätserklärung. Denn diese Regelungen kennen die Chinesen nicht, weil es eine Besonderheit von Europa ist. Und die Prüfung der Konformitätserklärung bzw. CE-Kennzeichnung ist eine einfache und effektive Art für den Zoll. Entsprechend wichtig ist diese Abstimmung mit dem Handelspartner in Asien. Falls diese Leistung der Handelspartner nicht leisten kann, muss dies durch den Importeur geleistet werden. Erst nach vollständiger Vorlage der Dokumente für die CE-Kennzeichnung gibt der Zoll die Waren frei.

Das größte Problem dabei sind jedoch nicht die fehlenden Daten auf der Konformitätserklärung, sondern der dazu gehörende Nachweis. Sie können nicht einfach behaupten, dass das Spielzeug die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie einhält und es sich hier nur um einen Formfehler handelt. Sie müssen den Nachweis der grundlegenden Anforderungen erbringen. Im einfachsten Fall ist hier „nur“ Schreibarbeit erforderlich, im schlechtesten Fall kommen aber noch Prüfberichte von Laboren oder gar die Einbeziehung von benannten Stellen dazu. Je nach Menge und Komplexität können hier im schlimmsten Fall Kosten entstehen, die den eigentlichen Warenwert bei weitem überschreiten.

18. Wie viel kostet die CE-Kennzeichnung bzw. die Durchführung / Beratung durch die Experten der GFT Akademie GmbH?

Auch diese Frage kann nicht direkt beantwortet werden. Die Kosten für die Durchführung einer CE-Kennzeichnung sind von vielen Einflussfaktoren abhängig. Dazu gehören der zu erbringende Leistungsumfang von uns als auch die Mitarbeit des Kunden bzw. die Möglichkeit von Bereitstellung von Informationen, Dokumenten oder Produkten. Arbeitet der Kunde viel in Eigenleistung mit oder sind die bereits vorhandenen Dokumente in einem guten Zustand, sinkt unser Arbeitsaufwand. Befinden sich Dokumente auf einem Stand von vor 20 Jahren oder fehlen Dokumente komplett, sind die Kosten durch die Neuerstellung höher. Diese Fälle tauchen häufig im Kontext von Risikobeurteilung oder Betriebsanleitung auf, wenn die beiden Dokumenten vor langer Zeit durch Personen ohne Ausbildung erstellt wurden.

Neben diesen Punkten spielt auch die Komplexität des Produktes und die Anzahl der anzuwendenden Harmonisierungsvorschriften eine wesentliche Rolle. Je komplexer ein Produkt, umso aufwändiger ist der CE-Prozess. Und kommen weitere Richtlinien wie EMV- und Funkanlagenrichtlinie hinzu, werden auch Prüfungen und Messungen eines entsprechenden Labors benötigt. Diese können direkt einen Großteil der Kosten verursachen.

Gleichzeitig sollte hier aber auch immer die Absatzzahl mitbetrachtet werden. Eine CE-Kennzeichnung für ein einzelnes Produkt ist zwar entsprechend aufwändig, folgt aber eine Serienfertigung im Anschluss, teilen sich die Kosten auf die einzelnen Produkte auf. Handelt es sich dagegen um eine Sondermaschine so sind nicht nur die Entwicklungskosten entsprechend hoch, sondern auch die Aufwände der CE-Kennzeichnung.

Aber genug um den heißen Brei geredet. Mit welchen Kosten muss man für eine CE-Kennzeichnung den nun rechnen? Meine günstigstes CE-Kennzeichnungsprojekt in den vergangenen Jahren lag bei ca. 5.000 EUR. Großteil der Kosten beliefen sich hier auf reine Beratungsstunden, der Kunde wurde hier von uns durch den Prozess geführt und mit Beispielen und Mustern versorgt. Er hat aber einen Großteil des Projektes in Eigenleistung realisiert.

Und wo hört die Preisgrenze nach oben auf? Nun theoretisch nirgends, mein größtes Projekt hatte eine sechsstellige Projektsumme. Aber hier reden wir nicht nur von einer einzelnen Maschine, sondern von einer Maschinenhalle mit mehreren 100 Einzelmaschinen.

19. Ich habe mir selbst Maschinen gebaut und betreibe diese in meinem eigenen Betrieb. Benötige die Maschinen eine CE-Kennzeichnung?

Diese Frage bezieht sich auf einen häufigen Irrtum. Denn viele Betreiber glauben, dass sie für die eigenen Maschinen keine CE-Kennzeichnung benötigen, da die Maschinen ja nicht verkauft werden. Aber das ist falsch und dieses Beispiel kann auch auf andere Produkte mit CE-Kennzeichnungspflicht übertragen werden. Die Harmonisierungsvorschriften sprechen alle von der Bereitstellung auf dem Markt. Ob die Produkte entgeltlich überlassen oder kostenfrei zur Verfügung stehen ist dabei irrelevant. Alle Maschinen die auf dem europäischen Markt eingesetzt werden, müssen den Prozess der CE-Kennzeichnung durchlaufen.

Das bedeutet, dass auch die eigenen Maschinen den Prozess durchlaufen müssen. Und was wenn man sich dagegen entscheidet? Wo „kein Kläger da kein Richter“ oder? Falsch! Ja, die Tatsache des Verstoßes muss erst einmal bemerkt werden, ansonsten schreitet die Marktaufsicht nicht ein. Aber dies geschieht öfters als Sie vielleicht gerade denken. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, werden die Gutachter zum Arbeitsschutz genau danach schauen. Und diese Leute werden auch oberflächlich andere Maschinen betrachten. Das zeigt zumindest meine Erfahrung aus einem neulichen Projekt, an dem ich beteiligt sein durfte. Da haben sich die Fachkräfte primär zwar um den Unfall gekümmert, haben aber während den Laufwegen zum Unfallort und zu anderen Orten im Unternehmen alles aufnotiert, was ihnen aufgefallen ist. Seien es lose Trennwände, schlecht verlegte Leitungen oder sonstiges. Und im Gespräch mit diesen wurde mir auch mitgeteilt, dass Maschinen ohne CE-Kennzeichnung entdeckt worden waren.

Aber es muss noch nicht einmal etwas passieren, ein Tippgeber genügt häufig bereits. Denn auch ehemalige Mitarbeiter die sich im schlechten vom Unternehmen getrennt haben oder getrennt wurden, sind immer häufiger die Ursache, dass die Marktaufsicht vor der Tür steht. Eine Gegebenheit, die sich mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz verstärken wird.

Und die Folge? Nun leider durfte ich auch da schon Erfahrungen sammeln. Die Marktaufsicht fordert im ersten Schritt die Unterlagen für die CE-Kennzeichnung an. Können diese in der Frist von meist 4 Wochen nicht bereitgestellt werden, wird der Einsatz der betroffenen Produkte verboten und diese stillgesetzt. Und wenn man dann als Betrieb nicht mehr weiter produzieren kann, wird es aus wirtschaftlicher Sicht tödlich.

20. Was versteht man unter „Retrofit“ und wie wirkt sich dieses auf die CE-Kennzeichnung aus?

Unter dem Begriff „Retrofit“ versteht man die Modernisierung oder den Ausbau von bestehenden Anlagen und Betriebsmitteln. In den letzten Jahren wurde der Begriff im Maschinen- und Anlagenbau immer häufiger verwendet.

Wie man bereits aus dieser kurzen Begriffserklärung herauslesen kann, werden Produkte verändert. Und eine Veränderung eines Produktes kann dazu führen, dass die CE-Kennzeichnung nicht mehr für das Produkt gültig ist. Konkret sprechen wir hier von der sogenannten „wesentlichen Veränderung“.

Ob es eine wesentliche Veränderung ist, muss im Einzelfall betrachtet werden. Aber einfach gesagt: Während dem Prozess des „Retrofits“ muss der Verantwortliche entscheiden, welche Arten von Änderungen durchgeführt werden und zu was dies führt. Kernfragen hier drehen sich um die Sicherheit und damit verbundene Gefahren. Steigt das Gefahrenpotential oder treten neue Gefahren auf, so müssen häufig auch Sicherheitseinrichtungen verändert oder verstärkt werden. Dies kann ein eindeutiges Zeichen dafür sein, dass die CE-Kennzeichnung erneut durchgeführt werden muss. Man könnte auch sagen, die alte CE-Kennzeichnung lässt sich nicht mehr auf das neue Produkt anwenden, weil es zu unterschiedlich ist.

Ein besonders wichtiger Punkt hierbei ist, dass der Verantwortliche für das Retrofit auch zum neuen Hersteller des Produktes wird. Er hat somit alle Pflichten wie der Hersteller der Originalmaschine. Und diese Tatsache ist leider häufig unklar, insbesondere wenn die Pflichten und Regeln zwischen Betreiber der alten Maschine und dem Durchführenden des Retrofits nicht klar vertraglich festgelegt sind. Hier sind schon die ein oder anderen Unternehmen und Personen ohne es zu wissen, selbst zu einem Hersteller von Maschinen geworden.

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