Es ist gut möglich dass eine fehlerhafte Konformitätserklärung dazu führt, dass sich die Marktaufsicht einschaltet. So können Wettbewerber, Zulieferer oder Berufsgenossenschaften mögliche Fehler in der Konformitätserklärung des Produktes bzw. der Maschine an die Marktaufsicht melden.
Fehler in der Konformitätserklärung zeigen an, dass sich der Verfasser nicht gut damit auskennt. Für Käufer des Produktes ist es dadurch leicht erkennbar, dass der Verfasser nur ungenügend Kenntnisse auf dem Gebiet hat. Folglich können Fehler in Konformitätserklärungen auch Korrekturmaßnahmen und Beanstandungen an der gesamten Technischen Dokumentation auslösen.
Das führt dazu, dass die Marktaufsichtsbehörde sich das Produkt bzw. die Maschine genauer anschaut. Ganz nach dem Motto: Wenn schon die Konformitätserklärung mangelhaft ist, könnte das Produkt bzw. die Anleitung ebenfalls schwerwiegende Mängel aufweisen.