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RB #006 Risikobeurteilung – Wie Gefahren bewerten?
Einschätzung von Gefahren
Ein herzliches Willkommen an alle neuen und alten Zuhörer dieses Podcasts rund um die Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung. Mein Name ist Florian Seckinger und ich arbeite bei der GFT Akademie in der Technischen Dokumentation.
Für alle die heute das erste Mal in diese Reihe einschalten, empfehle ich Ihnen auch die anderen dieser Serie um die Risikobeurteilung anzuhören. Darin gehe ich auf die Grundlagen sowie die Voraussetzungen und ersten Schritte einer Risikobeurteilung ein.
Unser heutiges Thema ist der vierte Punkt in der Aufgabenbezogenen Risikobeurteilung, nämlich die Bewertung von Gefahren an der Maschine.
Nachdem im letzten Schritt der Risikobeurteilung die an einer Maschine ermittelten Risiken bezüglich ihrer Schwere und der Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt wurden, gilt es nun die Risiken zu bewerten.
Die Bewertung von Risiken soll dazu dienen, zu entscheiden ob Maßnahmen zur Risikominderung zu treffen sind.
Risiken – Risikobeurteilung - bewerten an der Maschine
Dabei ist ein bloßes Vergleichen von Vorher-/ Nachherrisiken aber nicht zielführend. Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis aber bei vielen eingebürgert.
Der vorher – Nacher Ansatz ist zwar vom Grundgedanken richtig, jedoch kann man nicht wissen, ob eine getroffene Schutzmaßnahme dazu auch beiträgt, dass die Maschine als sicher einzustufen ist.
Bei der Bewertung von Risiken gibt es einige Kriterien, nach denen man sich richten muss. Diese sind auch in der DIN EN ISO 12100 beschrieben. Diese grundlegenden Aussagen zur Risikominderung beziehen sich darauf, dass die Maschine in allen Lebensphasen sicher arbeiten muss. Weiterhin soll der angestrebte Verwendungszweck der Maschine erhalten bleiben. Zudem soll die Maschine benutzerfreundlich zu bedienen sein. Auch sollen im ökonomischen Sinne die Herstellungs-, Betriebs- und Montagekosten der Maschine dem Zweck angemessen sein.
Die Bewertung von Gefahren ist laut den Normen ein iterativer Prozess, die dem durch mehrfaches Verändern der Konstruktionsmerkmale versucht wird, das geringste mögliche Risiko zu erreichen.
Die Einschätzung anhand der in der letzten Folge besprochenen Risikowerten kann man für generelle Entscheidungen deuten. Die Einstufung der Gefahren von einem geringen Risiko bis zu einem sehr hohen Risiko helfen als Indikator.
Jedoch kann man dadurch nicht abschätzen, was unternommen werden muss. Ist ein geringes Risiko gleichbedeutend damit dass keine Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies kann man an dem Risikowert nicht ablesen. Ob ein Risiko vertretbar ist oder nicht hängt von aktuellen Stand der Technik ab. Für den Konstrukteur bedeutet dies eine gründliche Normenrecherche und Marktbetrachtung, um die geeignete Bewertung von Gefahren durchzuführen.
Zum Beispiel bietet sich für die Risikobewertung ebenfalls die DIN EN ISO 12100 als Nachschlagewerk an. Darin sind eine Liste von Fragen enthalten, die bei einer Risikobewertung hilfreich sein können.
Ein paar Beispiele zu den Fragen, die in der DIN EN ISO 12100 abgebildet sind:
- Würden alle Eingriffsmöglichkeiten und alle Betriebsbedienungen berücksichtigt?
Hier geht die Norm darauf ein, ob alle Gefährdungen basieren auf den Lebensphasen und Aufgaben der Maschine ermittelt wurden - Würden Gefährdungen beseitigt oder Risiken gemindert, soweit dies praktisch möglich ist?
Mit dieser Frage soll geklärt werden, ob die Maschine dank veränderter Konstruktion oder durch zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik als sicher gilt. - Würden neue Gefährdungen, die aus ergriffenen Schutzmaßnahmen resultieren, in angemessener Weise berücksichtigt?
Hier soll geprüft werden, ob durch neue Schutzmaßnahmen auch neue Gefährdungen an der Maschine entstehen. Ein purer Vorher-/Nachher Risikovergleich ignoriert solche Aspekte gerne mal
Diese Liste hilft dabei zu analysieren ob die Risiken ausreichend bewertet wurden. Konnten genug dieser Fragen positiv beantwortet werden, liegt eine hinreichende Risikominderung vor.
Sprechen wir nun über die Tendenzen in der Praxis bei der Bewertung von Gefahren.
Negative Tendenzen in der Risikobeurteilung
Vor allem zwei Tendenzen sind bei Unternehmen im Maschinenbau zu erkennen, die sich aber beide in die falsche Richtung bewegen.
Zum einen die Tendenz aufgrund von extremen Kostendrucks Abstriche bei der Sicherheit zu machen.
So wird anstatt eines Schutzzauns nur ein Geländer angebracht, welches aber leicht überstiegen werden kann. Oder die Anbringung von Lichtvorhängen zu nah an der Gefahrenstelle, weil um Zeit zu sparen der Sicherheitsabstand nicht wie in Normen beschrieben berechnet wurde. Der Lichtvorhang ist dann mehr eine Pseudo-Schutzmaßnahme, die im Ernstfall nicht sonderlich viel bringt.
Auch verzichten Maschinenbauer auf die richtigen Schutzmaßnahmen und bringen nur Warnungen an Schildern an und/oder führen diese in der Betriebsanleitung auf. Der Hersteller handelt damit schon fährlässig. Kein Gericht wird im Falle eines Personenschadens für so ein Verhalten Verständnis zeigen, wenn wegen Kostenersparnis auf notwendige technische Schutzmaßnahmen verzichtet wird.
Die andere Tendenz ist das Verlangen mancher Hersteller zur absoluten Sicherheit. Diese Bestrebung endet dann meistens in einer Übertreibung von Schutzeinrichtungen.
Auch die DIN EN ISO 12100 warnt vor einer Übertreibung durch Schutzmaßnahmen.
Darin heißt es, dass für den dauerhaft sicheren Betrieb einer Maschine die eingesetzten Schutzmaßnahmen trotzdem eine einfache Verwendung der Maschine zulassen und die bestimmungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigen soll. In der Norm wird auch darauf verwiesen, dass übertriebene Schutzmaßnahmen dazu führen, dass der Benutzer diese umgeht, um die maximale Nutzbarkeit der Maschine zu erzielen.
Wie findet man nun aber den passenden goldenen Mittelweg?
Der Maßstab für diese Entscheidung ist sicherlich der bereits erwähnte Stand der Technik, der sich in der Praxis bewährt hat.
Als Kriterium für den richtigen Weg ist sicherlich, dass das gesetzlich geforderte Minimum an Sicherheit erreicht sein muss. Auch das in Normen geforderte Sicherheitsniveau sollte erreicht werden.
A-, B- und C-Normen in der Risikobeurteilung
Deswegen muss innerhalb einer Normenrecherche in den jeweiligen A-, B- und C- Normen nach passen Normen gesucht werden, die sich auf den Maschinentyp anwenden lassen.
Normen geben den allgemein anerkannten Stand der Technik wieder. Das heißt die darin enthaltenen Werte sind von der Fachwelt anerkannt. Wenn man sich darauf beziehen kann, ist man auf der sicheren Seite. Man sollte aber sehr genau den Anwendungsbereich und eventuelle Einschränkungen der jeweiligen Norm durcharbeiten, um sicherzugehen. Ein auf die Maschine passende Norm, nennt die benötigten Sicherheitsmaßnahmen für eine nötige Risikominderung.
Sollte das von Nomen geforderte Niveau aus irgendwelchen Gründen nicht erreichbar sein, müssen alternative Maßnahmen die gleiche Sicherheit bieten wie die genormte Maßnahme. Falls das nicht möglich ist (aus technischen Gründen oder nicht mit der Verwendung der Maschine vereinbar) müssen Benutzerinformationen und ergänzende Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, um ein vertretbares Restrisiko für die Maschine zu erreichen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Vergleich mit ähnlichen Maschinen, die sich bereits auf dem Markt befinden.
An Hand der an diesen Maschinen durchgeführten Maßnahmen der Risikominderung und des noch vorhandenen Restrisikos lässt sich der aktuelle Stand der Technik und damit das zulässige Grenzrisiko bestimmen.
Jedoch muss darauf geachtet werden, dass man sich auf aktuelle Maschinenmodelle bezieht, damit man auch wirklich den aktuellen Stand der Technik zum Vergleich heranzieht. Ansonsten läuft man Gefahr die Risiken fehl zu interpretieren, aufgrund einer veralten Maschine.
Jede durch die Risikobeurteilung festgestellte Gefährdung muss eine Lösung zugeordnet werden. Nachdem wir in dieser Folge über die Bewertung von Gefahren gesprochen haben, werde ich mich in der nächsten Folge über die Maßnahmen zur Minderung von Gefahren beschäftigen. Ich gehe dabei auf konstruktive Maßnahmen ein, die die Sicherheit an Maschinen verbessern soll. Zudem gehe ich auf trennende Schutzeinrichtungen und Warnhinweise am Produkt und in der Betriebsanleitung ein.
Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, würde ich mich freuen wenn Sie in den Bewertungen eine positive Rezension verfassen könnten. Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen zu weiteren Podcast haben, schreiben Sie sie in die Kommentare oder senden Sie sie uns per E-Mail info@gft-akademie.de zu. Wir freuen uns über jede Rückmeldung.
Sollten Sie noch andere Informationen rund um die Technische Dokumentation benötigten, empfehle ich Ihnen zum Schluss dieser Folge noch einen Besuch auf unserer Website. Dort haben wir viele FAQs zum Thema Risikobeurteilung, Technische Dokumentation und Betriebsanleitung gesammelt. Außerdem könnt ihr Checklisten und Musteranleitungen kostenfrei herunterladen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für das Zuhören bei diesem Podcast zur Risikobeurteilung und wünsche Ihnen bis zum nächsten Mal alles Gute. Ich freue mich, wenn Sie dann auch wieder einschalten.
Ich wünsche Ihnen bis zum nächsten Mal eine gute Zeit…auf ein baldiges Wiederhören
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