Generell handelt die Produkthaftung um den Ausgleich eventuell entstandener Folgeschäden wie Personen- und/oder Sachschäden aufgrund der Benutzung von Produkten. Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes kann jede hergestellte fertige oder auch unfertige Sache zunächst ein Produkt am Markt sein, wenn Menschen diese in irgendeiner Art und Weise verwenden. Dazu zählen:
- Gegenstände für den privaten Gebrauch
- Technische Arbeitsmittel
- Nahrungsmittel für Menschen und Tiere
- Stoffe und sonstige Materialien
Fügt man fertige und/oder unfertige Produkte zu einem neuen zusammen bzw. verändert wesentlich ein bestehendes, erzeugt man im rechtlichen Sinne ein neues Produkt.