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US-P #007 US-Produkthaftung und die Folgen am Beispiel des Glyphosat-Prozesses

US-P #007 US-Produkthaftung Und Die Folgen Am Beispiel Des Glyphosat-Prozesses

Der zweite Glyphosat-Prozess in den USA ist beendet. Wir schauen uns die Prozesse und deren Verlauf genauer an. Wie können andere Unternehmen davon lernen und sich hinsichtlich der US-Produkthaftung besser schützen?

Der Auslöser für die Klagewelle

Beginnen wir im Jahr 2015. Im März 2015 veröffentlichte die IARC, die Internationale Agentur für Krebsforschung, einen Bericht, dem zufolge das Pflanzengift Glyphosat für Menschen „wahrscheinlich krebserregend“ sei.

Andere Institute und Organisationen, darunter auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz BfR) und die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (kurz Efsa) stufen hingegen das Pflanzengift als nicht akut gesundheitsgefährdend ein. Dies hat sich bisher auch nicht geändert. Im Mai 2016 stuft ein Fachgremium mit Beteiligung der WHO Glyphosat ebenfalls als nicht krebserregend ein.

Zu diesem Zeitpunkt gibt es jedoch auch bereits Vorwürfe, dass die an den Bewertungen beteiligten Forscher zu einem von Pflanzenschutzmittelhersteller finanzierten Netzwerk gehörten. Sprich die Forscher waren nicht unvoreingenommen oder wurden von den Herstellern beeinflusst. Zeitgleich wurde bekannt, dass der Glyphosat-Hersteller Monsanto Forscher bezahlt, damit diese über den Unkrautvernichter positiv urteilen.

Sprich es gab zu diesem Zeitpunkt zwei Meinungen. Die einen vertraten die Ansicht, dass alles gut ist und das Mittel nicht gesundheitsschädlich sei. Gestützt wurde dies von vielen unterschiedlichen Studien. Die anderen sahen eine Verschwörung der Industrie und die Risiken in dem Pflanzengift. Für einige war dies wohl auch die Überlegung gegen die Hersteller vor Gericht zu ziehen.

Am 10 April 2015 markierte die Aktie von Bayer übrigens ein Allzeithoch und erreichte einen Wert von 144 Euro je Aktie. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen noch nicht den Hersteller Monsanto übernommen. Monsanto selbst nimmt damals etwa 4,8 Milliarden US-Dollar jährlich mit seinem Mittel Roundup ein. Dies beinhaltet Glyphosat.

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Vorgeschichte zur ersten Klage

Wir springen nun in den August 2018. Inzwischen hat sich einiges getan. Bayer hat Monsanto aufgekauft und ist nun quasi der Hersteller des Mittels „Roundup“. Wie in den vergangenen Folgen der Reihe erläutert, hat Bayer damit auch alle vergangenen Risiken von Monsanto übernommen und haftet nun für deren Fehler und Vergehen.

Im August 2018 geht ein richtungsweisender Fall vor einem regionalen Gericht zu Ende. Der ehemalige Hausmeister einer Schule, Herr Dewayne Johnson, 43 Jahre alt, ist unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrank. Er macht die Herbizide der Firma Monsanto dafür verantwortlich. Als Hausmeister mehrerer Schulen nutzte er das Mittel über 2 Jahre hinweg in großen Mengen.

Er verwendete beim Einsatz des Mittels die geforderte Schutzausrüstung, also Ganzkörperanzug, Stiefel und Schutzbrille. Trotzdem passierte es, dass seine Haut mehrere Male Kontakt mit kleineren Mengen der Flüssigkeit hatte. Beispielsweise durch sich drehenden Wind oder Löcher in Schutzhandschuhen. Einmal platzte ein mit dem Mittel gefüllter Schlauch, so dass sein ganzer Körper mit der Chemikalie in Berührung kam. Zu diesem Zeitpunkt trug er keine Schutzausrüstung.

Nach dem Kontakt mit dem Mittel bekam Johnson einen Hautausschlag der anhielt und sich immer weiter aggressiv ausbreitete.

Aus Verunsicherung über den Ausschlag kontaktierte Johnson den Hersteller und fragt nach Nebenwirkungen. Laut dem Anwalt von Johnson reagierte Monsanto darauf jedoch nicht, da das Unternehmen um die Risiken wusste und es bewusst versäumte die Menschen davor zu warnen. Johnson verwendete daher das Mittel weiterhin, was die Ausbreitung seines Ausschlages weiter verstärkte und beschleunigte. Sein Arzt diagnostizierte später den Ausschlag als Krebs.

Zu diesem Zeitpunkt wurde außerdem eine Studie veröffentlicht. Diese zeigte, dass von der Haut absorbiertes Roundup im Zusammenhang mit anderen Mitteln aus dem Bereich des Pflanzenschutzes, das Wachstum von Tumoren stimulieren und beschleunigen kann.

Die erste Klage

Durch die Diagnose, dem Ergebnis dieser Studie und seinem zuversichtlichen Anwalt, ist Johnson die erste Person, die den Hersteller vor Gericht verklagt. Zuvor gab es zwar einige andere Klagen, diese wurden aber bevor es zu einem gerichtlichen Prozess kam, abgelehnt. Auch weil die Richter von vorn herein aufgrund der Studien das Produkt für sicher hielten.

Wie ich bereits in den anderen Folgen der Reihe erläutert habe, suchen sich die Anwälte in den USA den einfachsten Weg. Hierzu auch eine kleine Erinnerung: Die Anwälte erhalten nur ihre Provision, wenn sie den Fall gewinnen. Im Falle einer Niederlage gehen sie leer aus. Wieso also, geht ein Fall bis vor Gericht, wenn bereits ähnliche abgelehnt wurden?

Nun der einfachste Weg für Johnson und seine Anwälte war es, nicht Monsanto wegen dem Krebs zu verklagen. Das wäre auch finanziell für diese nicht machbar gewesen. Sie hätten Studien und Tests aufzeigen müssen, die beweisen würden, dass der Kontakt von Glyphosat zu Krebs führt.

Daher wurde der Konzern Monsanto wegen einem „Failure to warn“ dem Fehlen von Warnhinweisen verklagt. Monsanto hätte eine Krebswarnung auf das Label des Produktes setzen sollen, damit die Nutzer informiert werden und die Wahl hätten, sich dem effektiven Mittel auszusetzen oder nicht.

Durch das Fehlen dieser, hat Monsanto den Nutzer das Recht genommen zu entscheiden, ob und welchem Pflanzengift man sich aussetzen wollte. Durch die fehlende Warnung wäre bewusst in Kauf genommen worden, dass die Nutzer Krebs bekommen könnten. Aufgrund dieser Begründung des Anwalts von Johnson, wurde der Klage dieses Mal stattgegeben.

Verlauf des ersten Prozesses

Ich werde den gesamten, ersten Prozess hier jetzt nicht vollständig darlegen. Prozesse umfassen meist mehrere Wochen oder Monate mit Zeugenvernehmungen und ähnlichem. Daher beschränke ich mich nun auf das wichtigste. Der Prozess selbst war bereits sehr wichtig, da es in den USA schätzungsweise 2.000 Krebspatienten gab, die Roundup ausgiebig nutzten oder ausgesetzt waren. Daher war der Prozess für Monsanto mit einem gewissen Risiko verbunden.

Im Laufe des Prozesses beriefen sich die Anwälte von Monsanto als Hauptargument auf die große Anzahl an Studien, die es zu Glyphosat gab und die das Mittel als sicher einstuften. Es sei daher nicht mit der Krankheit von Johnson verbunden und hätte nichts damit zu tun.

Johnson und seine Anwälte kämpften mit Mitgefühl und Verständnis gegen den Konzern an. Johnson selbst sagte, dass er den Prozess als so wichtig ansehe, dass er auch bereit ist, die letzten Tage seines Lebens im Gericht zu verbringen, um zu beweisen das Roundup für seinen Krebs verantwortlich ist. Sie argumentierten mit der Veränderung des Lebens von Johnson und seiner Familie und wie der Krebs es verändere. Auch wurde debattiert, wie viel das Leben wert ist und für welche Summe wohl jemand mit Johnson tauchen wollte.

Verlauf des ersten Prozesses – Argumente und Gegenargumente

Neben diesen Argumenten legten die Anwälte von Johnson den Schwerpunkt auf den vorhin erwähnten „Failure to warn“. Johnson wolle nicht die Verwendung oder der Verkauf von Roundup verbieten oder einschränken. Ihm gehe es schlicht und ergreifend um die Möglichkeit, dass die Nutzer wählen könnten, ob sie sich selbst, ihre Familie und Kinder der Chemikalie aussetzen oder nicht. Ohne diesen Warnhinweis würde es diese Wahlmöglichkeit nicht geben.

Außerdem sichteten seine Anwälte die Dokumente und internen E-Mails von Monsanto. Dort fanden sie eine E-Mail eines Toxikologen an einen ausländischen Verkäufer von Roundup. Darin wurde beschrieben, dass man nicht sagen könnte, ob Roundup Krebs fördere oder nicht, da man es nicht getestet habe. Die Anwählte von Johnson argumentierten damit, dass Monsanto diese Tests nicht durchführe, weil das Unternehmen befürchte, dass dies die Krebsförderung bestätigen würde.

Die Anwälte von Monsanto widersprachen dieser Aussage, da die Behörden wie die EPA nicht die Prüfung von Roundup im gesamten fordern sondern nur von Glyphosat selbst. Dies würde Monsanto so auch erfüllen. Das Testen von Roundup wäre von der EPA abgelehnt worden, da aufgrund der Vielzahl an Chemikalien nicht festgestellt werden könnte, welche Chemikalie krebsfördernd sein könnte und welche nicht. Auch hätte die EPA über 90 Test mit Glyphosat geprüft und festgestellt das Glyphosat keinen Krebs fördere.

Verlauf des ersten Prozesses – Die Stimmung kippt

An diesem Zeitpunkt zeigten die Anwälte von Johnson dann weitere, interne E-Mails und Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des Unternehmens. Diese belegten, dass Monsanto Kontakte zu EPA-Beamten hatte und diese eine Überprüfung durch andere Regierungsbehörden verhinderten. So wollte Monsanto Bewertungen wie die der Internationale Agentur für Krebsforschung verhindern. Einer der EPA-Beamten prallte sogar in der E-Mail damit, dass er einen Orden verdient hätte, da er eine Überprüfung einer anderen Regierungsbehörde erfolgreich verhindert habe.

Weitere E-Mails belegten, dass Monsanto als Ghost-Writer für Studien fungierte und diese dann von Wissenschaftlern veröffentlichen lies, um das Produkt Roundup weiterhin als sicher verkaufen zu können. Die E-Mails legten einen Betrugsversuch seitens Monsanto nahe und wie das Unternehmen erfolgreich schlechte Forschungsergebnisse vertuschte, um ihr Produkt zu retten. Unabhängige Experten wurden ignoriert oder durch andere Expertenmeinungen überstimmt. Die E-Mails belegten, dass das Unternehmen bereits seit den 90er Jahren über die Risiken ihres Produktes informiert waren und diese ignorierten.

Die Anwälte von Monsanto versuchten diese Argumente mit weiteren Studien zu entkräften und auch die Ursache des Krebs von Herrn Johnson auf andere Umstände zu schieben. So wurde argumentiert, dass der Krebs von Herrn Johnson über 6 Jahre benötige, um sich so zu entwickeln und dass er nur 2 Jahre das Produkt genutzt habe. Doch auch dies konnten von den Anwälten von Johnson wiederlegt werden.

Das Urteil des ersten Prozesses

Der Prozess lief über 20 Tage und der Jury wurden eine Vielzahl von Studien und Gegenstudien, E-Mails und weitere Unterlagen vorgelegt und Zeugen angehört. Am Ende gewann Johnson den Prozess gegen Monsanto. Die Jury befand das Unternehmen für schuldig und verurteilte es zu einer Schadenszahlung in Höhe von 289,2 Millionen US-Dollar. Der Betrag teilte sich dabei in 39,2 Millionen Schadensersatz und 250 Millionen Strafschadensersatz auf.

Monsanto ging in Berufung. Der zuständige Richter verringerte den Betrag im Oktober 2018 auf 78 Millionen US-Dollar, änderte am Urteil jedoch nichts. Monsanto bzw. die Bayer AG hat hier ebenfalls Berufung eingelegt.

Da der Fall ein großes, öffentliches Interesse bekam, gab es im August 2018 übrigens bereits 5.000 weitere, ähnliche Klagen gegen Monsanto. Die Aktie von Baier stürzte durch den Prozess ab und war nur noch rund 100 Euro pro Aktie wert.

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Der zweite Prozess – Edwin Hardeman gegen Monsanto

Bis Ende Januar 2019 gab es nun bereits 11.200 Glyphosat bezogene Klagen. Im März 2019 begann dann der zweite Prozess. Diesmal klagte Edwin Hardeman gegen Monsanto. Der Fall ist wichtiger als der erste, da er vor dem Bundesbezirksgericht des Bundesstaates Kalifornien verhandelt wird. Dadurch kann er als maßgebliches Urteil für andere, ähnliche Fälle genutzt werden, um Schadenssummen und Möglichkeiten für Vergleiche festzulegen. Der erste Prozess hingegen war vor einem regionalen Gericht, wodurch er nicht für die zukünftige Urteilsfindung genutzt werden würde.

Der Fall Hardeman ist außerdem Teil eines „Multi-District“-Verfahrens, in dem mehrere Fälle gebündelt sind. Dabei werden grundsätzliche Fragen, die für alle anderen Fälle gelten vor einem Gericht geklärt und entsprechende Zeugen geladen. Die Entscheidung über grundsätzliche Fragen – etwa den Zusammenhang zwischen Krebs und Roundup – sind dann auch für die anderen Multi-District-Fälle bindend. Über die spezifischen Fälle aber entscheiden die einzelnen Gerichte dann getrennt.

Monsanto forderte vor Beginn des Prozesses vom Richter, dass er den Fall ablehne. Dabei verwies das Unternehmen auf die Vielzahl an Studien, die Glyphosat als sicher einstuften. Der Richter lehnte das Gesuch ab, da er starke Beweise dafür sah, dass eine Jury Monsanto dennoch verurteilen könnte. Dem Richter war es zweitranging, ob das Produkt tatsächlich Krebs verursacht, sondern er legte den Schwerpunkt eher darauf, das Monsanto die öffentliche Meinung manipuliere und jeden untergräbt, der echte und legitime Bedenken gegen das Produkt äußere.

Jedoch wurde der Prozess in zwei 2 Phasen aufgeteilt. Die erste Phase sollte festlegen, ob Glyphosat oder Roundup Krebs verursachen könnte. Sollte die Jury dies so sehen, würde es eine zweite Phase geben, in der geprüft werden würde, ob Monsanto eine Schuld dafür trägt und wie hoch diese ist. Experten sagten, dass die Aufteilung die beste Chance für Monsanto sei, den Prozess zu gewinnen. Denn nun müsse erst bewiesen werden, dass Glyphosat oder Roundup Krebs erzeugen könnte.

Die erste Phase des Prozesses

Die erste Phase war entsprechend von vielen Argumenten und Aussagen geprägt. Die Anwälte des Klägers führten meist einzelne Aussagen von eigenständigen, unabhängigen Experten auf, die jahrelange Erfahrung im Bereich hatten und die die Studien genauestens untersuchten. Diese waren alle der Meinung, dass Glyphosat Krebs erregen könnte.

Die Anwälte von Monsanto führten Studien und Aussagen von großen Kommissionen wie der Europäischen Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und anderen Institutionen auf.

Diese Phase ging über 14 Tage. Das Besondere in dieser Phase war, dass der vorsitzende Richter verboten hatte, in dieser Phase über die angeblichen Beziehungen zwischen Monsanto und den Studien zu sprechen und auch die persönliche Geschichte von Hardeman nicht benannt werden durfte. Es sollte ausschließlich darüber entschieden werden, ob das Mittel Krebs erregt oder nicht. Das Urteil selbst schlug dabei einige Wellen an der Börse, da die Jury Monsanto verurteilte und befand, dass Glyphosat und Roundup Krebs verursachen konnte.

Die zweite Phase des Prozesses

Die Aktie von Bayer brach am Tag des Urteils um fast weitere 10% an Wert ein und war dadurch nur noch 62 Euro wert. Eine kurze Erinnerung: 2015 lag die Aktie bei 144 Euro. Das Ganze hatte also bereits fast 2/3 des Unternehmenswerts vernichtet.

Nach dem Urteil ging es nun darum, die Schuldfähigkeit und den Schuldumfang von Monsanto zu beziffern. Die Anwälte von Hardeman argumentierten mit ähnlichen Unterlagen wie im Prozess von Johnson.

Die Anwälte von Monsanto hingegen hatten eine andere Strategie. Sie versuchten zu beweisen, dass Hardeman die Sicherheitshinweise auf dem Produkt missachtet und sich so bewusst selbst den Risiken ausgesetzt hat. Über frühere, aufgezeichnete Aussagen versuchten sie Hardeman zu unterstellen, dass er die Sicherheitsinformationen nicht oder nur kurz gelesen hatte.

Seine Anwälte konterten wiederum mit der fehlenden Kennzeichnung, dass das Produkt Krebs auslösen könnte und fragten Hardeman vor den Geschworenen, ob er das Produkt genutzt hätte, wenn er wüsste dass es Krebs auslösen könnte. Diese verneinte er.

Des Weiteren versuchten die Anwälte von Monsanto, die Erkenntnis das Roundup Krebs verursachen kann, auf neue Studien zu schieben. Sie wollten beweisen, dass Monsanto selbst erst mit der Studie von 2015 dies bekannt wurde und so zuvor nichts davon wusste. Weshalb es auch vorher keine Kennzeichnung auf dem Produkt gab. Denn Hardeman nutzte das Produkt nur bis 2012. So wollten sie die Haftung für den Krebs von Hardeman ausschließen.

Das Urteil der Jury in der zweiten Phase

Zum Ende der zweiten Phase sagte Hardeman auch selbst vor der Jury aus und beschrieb das Leben mit dem Krebs und der Angst, dass dieser weiter voranschreitet. Er beschrieb die Auswirkungen der Chemotherapie und seine Frau die Folgen der Erkrankung. Schlussendlich stellte sich die Jury auch in dieser Phase auf die Seite von Hardeman und verurteilte Monsanto zu einer Strafe in Höhe von 80,3 Millionen US-Dollar.

Dieser Betrag setzte sich dabei aus 5,3 Millionen Dollar regulärem Schadensersatz und 75 Millionen Dollar Strafschadensersatz zusammen. Bayer hat auch für diesen Prozess Berufung angekündigt.

Stand Mai 2019 gibt es inzwischen 13.400 Klagen bezüglich Monsanto und Glyphosat. Aufgrund dieser Anzahl an Klagen und den Schadenssummen der beiden Prozesse, beliefe sich ein von Bayer zu zahlender Schadensersatz auf rund 500 Milliarden US-Dollar, wenn alle Prozesse ähnlich verlaufen würden. Analysten rechnen jedoch aufgrund der Möglichkeit von Vergleichen, das Bayer durch Monsanto und Glyphosat Kosten in Höhe von 20 Milliarden entstehen werden.

Mein Fazit

Kommen wir zum Ende unserer heutigen Folge. Ich finde diese beiden Fälle zeigen sehr schön, wie sich ein solcher Fall auswirken kann. Aufgrund der großen, öffentlichen Aufmerksamkeit der Prozesse sind die Möglichkeiten und Argumente der jeweiligen Parteien einsehbar und auch gut nachzuvollziehen. Der Fall zeigt schön, wie ein Haftungsfall entstehen kann und sich dieser im Laufe der Zeit entwickelt. Und all das nur, weil eine Produktkennzeichnung gefehlt hat.

Das zeigt wie wichtig Kennzeichnungen auf einem Produkt oder in produktbegleitenden Unterlagen wie Betriebs- und Gebrauchsanleitungen sein können. Wäre Roundup korrekt gekennzeichnet, wäre es vermutlich nie zu diesen Prozessen gekommen.

Auch das Recht auf die Nachforschung in firmeneigenen Unterlagen wie E-Mails zeigt seine Wirkung in diesen Fällen. Die Beeinflussung der Studien hatte meiner Meinung nach bestimmt Einfluss auf die Bildung des Urteils der Geschworenen.

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