Ist eine Betriebsanleitung im Maschinenbau fehlerhaft oder unverständlich und kommt es in Folge dessen wegen falscher Handhabung der Maschine zu einem Schaden, kann der Hersteller schadenersatzpflichtig sein. Der Hersteller haftet – unabhängig davon, ob er bei der Erstellung der Betriebsanleitung schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Umgekehrt kann sich ein Hersteller entlasten, wenn er auf entsprechende Restgefahren hinweist. Eine mangelhafte Betriebsanleitung rechtfertigt zudem auch den Rücktritt vom Verkaufsvertrag und die Rückerstattung oder Minderung des Verkaufspreises.
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