Die Einbauerklärung einer unvollständigen Maschine muss entsprechend Angaben beinhalten:
- Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person für die technischen Unterlagen
- Identifizierung und Beschreiung der unvollständigen Maschine
- Erklärung, dass alle einschlägigen Richtlinien eingehalten wurden
- Hinweis, dass die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb gehen darf, wenn auch die (vollständige) Maschine allen Richtlinien entspricht
- Ort und Datum der Erklärung
- Angaben zur Person und Unterschrift der Person, die die Erklärung ausstellt