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Technische Dokumentation – Benötigt eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) eine Technische Dokumentation?

Durch die PSA-Verordnung 2016/425 besteht eine Pflicht zur Bereitstellung einer Technischen Dokumentation für eine persönliche Schutzausrüstung. Der Hersteller muss laut der Verordnung für folgende „technische Unterlagen“ sorgen:

  • Eine vollständige Beschreibung und die bestimmungsgemäße Verwendung der PSA
  • Beurteilung von Risiken, vor welchen die PSA schützen soll
  • Eine Liste mit Fundstellen der harmonisierten Normen für die PSA, welche bei Entwurf und Herstellung der PSA zum Einsatz kam
  • Zudem Untersuchungen hinsichtlich der Überprüfung der Konformität
  • Weiterhin Berichte welche Prüfungen zur Ermittlung der jeweiligen Schutzklasse zum Einsatz gekommen sind

Ebenso muss die Anleitung zur PSA die Name und Anschrift des Herstellers beinhalten und Angaben zum Monat und Jahr der Herstellung der PSA sowie über mögliche Verfallszeiten der PSA machen.

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