Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist gelten auch in der Schweiz mehrere europäische Richtlinien. Die Schweiz unterhält mit der Europäischen Union mehrere bilaterale Verträge, um die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Mitglieder der Europäischen Union zu regeln. Für den Maschinenbau übernimmt die Schweiz auch die Maschinenrichtlinie in nationale Verordnungen und setzt sie demzufolge in Schweizer Recht um. In der Schweiz ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) bekannt. Die Inhalte der Verordnung sind deckungsgleich mit der europäischen Richtlinie.
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